Mit Welle wurde ein Volumenmaß in der Holzwirtschaft bezeichnet. Das Maß war dem Reisigholz vorbehalten. Die Abgabe erfolgte schockweise. Bei dem Bund handelte es sich um Holzmengen von bestimmten Umfang und Länge. Das Reisigholz war nichtspaltbares Holz und das billigste Brennholz. In den Forsten klassifizierte man dieses Holz nach der Stammstärke in bis zu fünf Gruppen. Das gewählte Maß, auch die maßfreie Abgabe, musste im Forst gleich sein.

  • 1 Welle = 3 Fuß Umfang und variable Länge von 5 ½ bis 6 Fuß

Im Großherzogtum Hessen beispielsweise war die Welle durch Zollmaße festgelegt. Die Fuß- und Zollmaße richteten sich nach den Frankfurter Werten.

  • 1 Welle = 10 Zoll Umfang und 50 Zoll Länge

Die Welle nach metrischen Maßen für eine Klasse Reisig von 7 bis 14 Zentimeter Durchmesser war

  • 1 Welle = 1 Meter Umfang (etwa 32 Zentimeter Durchmesser) und 1 Meter Länge; Abgabe erfolgte bevorzugt in 100 Wellen.

Literatur

  • August Schiebe: Universal-Lexikon der Handelswissenschaften. Band 3, Friedrich Fleischer und Gebrüder Schumann, Leipzig/Zwickau 1839, S. 442
  • Georg Kaspar Chelius, Johann Friedrich Hauschild, Heinrich Christian Schumacher: Maß- und Gewichtsbuch. Verlag der Jäger’schen Buch-, Papier- und Landkartenhandlung, Frankfurt am Main 1830, S. 196

Einzelnachweise

  1. 1 2 Flächen-Angaben nach Hektaren mit drei Dezimalstellen. Königl. Staatsdruckerei, 1869, S. 3, 15.
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