Der Werberat der deutschen Wirtschaft war eine Anstalt des öffentlichen Rechts in der Zeit des Nationalsozialismus und diente der Gleichschaltung der Werbewirtschaft im NS-Staat.

Geschichte

Mit dem Gesetz über Wirtschaftswerbung vom 12. September 1933 (RGBl. I S. 625) schuf das Deutsche Reich die Rechtsgrundlage für die Einrichtung eines „Werberats der deutschen Wirtschaft“. Dessen zentrale Aufgabe bestand darin, „zwecks einheitlicher und wirksamer Gestaltung … das gesamte öffentliche und private Werbungs-, Anzeigen-, Ausstellungs-, Messe- und Reklamewesen“ zu beaufsichtigen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats des Werberats – allesamt Mitglieder der NSDAP und frühere Ministerialbeamte – wurden vom Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern berufen und unterstanden dessen Aufsicht. Seine Präsidenten und Geschäftsführer besaßen den Status von Reichsbeamten. 1933 wurde Ernst Reichard Präsident, Heinrich Hunke hauptamtlicher Geschäftsführer. Die vom Präsidenten ernannten Mitglieder der Fachausschüsse bestanden überwiegend aus Vertretern von Werbekunden und der Werbewirtschaft. Die Verzahnung der wirtschaftlichen und staatlichen Akteure ermöglichte es dem Werberat, mit vergleichsweise wenigen Mitarbeitern auszukommen. Seine Mitarbeiterzahl stieg zwischen 1933 und 1941 von 89 auf 189 Personen.

Durch das Gesetz musste derjenige, der Wirtschaftswerbung machen wollte, eine Genehmigung des Werberats einholen und konnte dafür gemäß ministerieller Verordnung zu einer Abgabe verpflichtet werden. Damit bestand eine zentrale Steuerungsmöglichkeit für die gesamte Werbebranche. Der Werberat konnte die Werbung sowohl hinsichtlich des Inhalts und der äußeren Form (Werbeästhetik), als auch im Hinblick auf einzelne Werbemittel (Anzeigenwerbung, Außenwerbung, Verkehrswerbung) reglementieren und seine Kompetenzen im Rahmen der nationalsozialistischen Wirtschaftslenkung und „Arisierung“ zum Einsatz bringen. Faktisch mangelte es dem Werberat allerdings mitunter an Zwangsmitteln, um seine Bekanntmachungen, Bestimmungen und sonstigen Anordnungen durchsetzen zu können.

Literatur

  • Georg Goldmann: Der Werberat der deutschen Wirtschaft (Aufbau, Aufgabe, Rechtsstellung). Dissertation Universität Halle 1938, Triltsch, Würzburg 1938.
  • Dirk Reinhardt: Von der Reklame zum Marketing Geschichte der Wirtschaftswerbung in Deutschland. Dissertation Universität Münster 1999, Berlin 1993.
  • Matthias Rücker: Wirtschaftswerbung unter dem Nationalsozialismus: Rechtliche Ausgestaltung der Werbung und Tätigkeit des Werberats der deutschen Wirtschaft (= Rechtshistorische Reihe, Band 229). Dissertation Universität Kiel 2000, Peter Lang, Frankfurt am Main 2000, ISBN 978-3-631-36875-6.

Einzelnachweise

  1. Bernd Semrad: Die geistigen „Ariseure“. Die „Wiener Schule“ der Werbeforschung im Dienste des Nationalsozialismus. Ein Werkstattbericht. In: Wolfgang Duchkowitsch, Fritz Hausjell, Bernd Semrad (Hrsg.): Die Spirale des Schweigens. Zum Umgang mit der nationalsozialistischen Zeitungswirtschaft (= Kommunikation.Zeit.Raum, 1). Lit Verlag, 2. Auflage, Wien 2004, ISBN 3-8258-7278-5, S. 250 (Google Books)
  2. Hartmut Berghoff: Von der „Reklame“ zur Verbrauchslenkung. Werbung im nationalsozialistischen Deutschland. In: Hartmut Berghoff (Hrsg.): Konsumpolitik. Die Regulierung des privaten Verbrauchs im 20. Jahrhundert. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1999, ISBN 3-525-01376-0, S. 87 (Google Books)
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