Werner Kniesek (* 17. November 1946 in Salzburg) ist ein österreichischer Serienmörder, der als einer der gefährlichsten Straftäter in die österreichische Kriminalgeschichte einging. Er folterte und tötete während eines Hafturlaubes eine dreiköpfige Familie.

Erste Verbrechen

Der unehelich geborene und in Salzburg aufgewachsene Werner Kniesek fiel bereits in seiner Jugend auf, als er mehrmals die Schule schwänzte, stahl und öfters von zuhause davonlief. Seinen Vater hatte er nie kennengelernt und seine Mutter war mit ihm überfordert, weshalb sie ihn in ein Heim geben wollte. Als er dies erfuhr, stach er seine Mutter mit einem Messer nieder, stahl das Geld der lebensgefährlich Verletzten und flüchtete nach Deutschland, wo der erst 16-Jährige in Hamburg verhaftet und nach Österreich überstellt wurde. Nach zwei Jahren Jugendhaft wegen versuchten Mordes wurde Kniesek entlassen. Nach mehreren Einbrüchen schoss er scheinbar motivlos eine 73-jährige Frau nieder und wurde 1973 wegen Unzurechnungsfähigkeit zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt, wobei er im Januar 1980 wegen guter Führung vorzeitig entlassen werden sollte. Wenige Wochen vor der Entlassung erhielt er einen dreitägigen Hafturlaub aus der Justizanstalt Garsten, um sich eine Arbeit zu suchen. Seit seinem 16. Lebensjahr war er siebenmal verurteilt worden, saß 15 Jahre in Strafhaft und verbrachte 13 Monate im Arbeitshaus.

Dreifachmord von St. Pölten

Mit dem Geld, das Werner Kniesek durch illegal hergestellten Schnaps im Gefängnis erhalten hatte, kaufte er sich in Wien eine Gaspistole und fuhr am 16. Januar 1980 mit dem Zug nach St. Pölten, wo er sich als Teppichvertreter ausgab und von einem Taxi zur Siedlung Am Kupferbrunnberg bringen ließ. Willkürlich drang er in die Villa der Familie Altreiter in der Fuchsenkellerstraße ein, wo er den seit seinem dritten Lebensjahr im Rollstuhl sitzenden 26-jährigen Walter antraf und diesen festhielt. Als am Abend dessen 55-jährige Mutter Gertrude und seine 24-jährige Schwester Ingrid nach Hause kamen, wurden sie von Kniesek im Flur überwältigt und gefesselt. Da die Mutter an einen Raubüberfall glaubte, stellte sie dem Täter einen Scheck über 20.000 Schilling aus.

Kurz darauf folterte und erwürgte Kniesek den Sohn mit bloßen Händen, zerrte die Leiche aus dem Rollstuhl zu dessen Mutter, folterte auch diese und erdrosselte sie drei Stunden später mit einer Schlinge. Ingrid Altreiter wurde von Kniesek zwischen sieben und elf Stunden lang misshandelt und dann ebenfalls erdrosselt. Ihr Körper war mit Striemen, Hämatomen und dutzenden Brandmalen übersät. Vor ihrem Tod hatte sie noch auf einen Anruf ihres Verlobten reagiert, wobei sie sagte, sich in Eile zu befinden, keine Zeit zu haben und auch ein kommendes Treffen absagen zu müssen. Kniesek soll sich dabei in der Nähe befunden haben. Auch die Katze der Familie tötete er, legte sich nieder und schlief neben seinen Opfern ein. Eine 21-jährige Untermieterin überlebte möglicherweise nur deshalb, weil sie ihren freien Tag mit einem Arbeitskollegen getauscht hatte und daher nicht zu Hause war.

Aufklärung und Verurteilung

Am nächsten Morgen packte Werner Kniesek die drei Leichen in den Kofferraum des Mercedes der Familie und unternahm mit dem eingelösten Scheck eine Einkaufstour. In Karlstetten besuchte Kniesek eine Gaststätte und machte sich verdächtig, als einigen Leuten die große Bargeldmenge des wortkargen Mannes auffiel, der noch dazu schwarze Handschuhe trug, die er die ganze Mahlzeit über nicht auszog. Zudem erkundigte er sich über die nächste Autobahnauffahrt.

Ein Angestellter notierte sich das Kennzeichen des Mercedes und alarmierte die Gendarmerie, die daraufhin zum Anwesen der Altreiters fuhr und ein eingeschlagenes Fenster entdeckte. Da auch von den drei Hausbewohnern jede Spur fehlte, wurde eine österreichweite Fahndung nach dem Wagen und der Familie eingeleitet. Kurz vor Mitternacht fand eine Funkstreife den Wagen am Salzburger Südtiroler Platz und konnte den zum Fahrzeug zurückkehrenden Kniesek verhaften. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges wurden dann die drei Leichen im Kofferraum entdeckt.

Nach zwei Tagen gestand Kniesek schließlich, die Familie Altreiter aus reiner Lust am Töten ermordet zu haben. Die Morde dienten nur seiner geistigen Befriedigung und er könne weitere Tötungsdelikte nicht ausschließen. Gertrude Altreiter zwang er sogar, ihre Herztropfen einzunehmen, damit sie nicht das Bewusstsein verliert und die Todesqualen besser erlebte. Die Familie Altreiter wurde laut Ermittlern zufällig zu seinen Opfern. Kniesek hatte nämlich vor dem Mord am Haus einer Baumeisterfamilie angeläutet und sich nach der Adresse eines Doktors erkundigt, den es dort nicht gab. Der anwesende Hund soll ihn laut dem St. Pöltner Polizeikommandanten jedoch abgeschreckt haben. In einer Zelle des Salzburger Landesgerichts versuchte sich Kniesek umzubringen, wurde jedoch von Justizbeamten daran gehindert.

Am 4. Juli 1980 wurde Werner Kniesek vom Landesgericht Sankt Pölten zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. 1983 unternahm er einen Fluchtversuch aus der Justizanstalt Stein, der jedoch scheiterte.

Auswirkung auf den Strafvollzug

In einer Pressekonferenz nahm Justizminister Christian Broda zum Fall Werner Kniesek Stellung und betonte, wie wichtig eine wissenschaftliche, ärztliche Beratung im Strafvollzug sei und dass, wenn Kniesek nach dem 1. Januar 1975 verurteilt worden wäre, sich dieses Verbrechen wohl nicht ereignet hätte. Zu diesem Zeitpunkt war nämlich der Begriff der Unzurechnungsfähigkeit so erweitert worden, dass Täter wie Kniesek in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht werden konnten und zwar auch über den Ablauf ihrer urteilsmäßig erhaltenen Strafe hinaus. Da es in Österreich laut Rechtsstaatlichkeit keine rückwirkenden Gesetze gibt, konnten gefährliche Häftlinge wie Kniesek nicht nachträglich in den Maßnahmenvollzug aufgenommen werden.

Daher wurde eine neunköpfige Arbeitsgruppe gebildet, welche Strafgefangene erfassen sollte, die zwar nach dem bis 1975 bestehenden Strafgesetz verurteilt worden sind, dem neuen Strafgesetz nach aber in die Gruppe geistig abnormer Rechtsbrecher fallen könnten und potenzielle Rückfallstäter sind. Diese könnten dann zwar ebenfalls nicht nachträglich in den Maßnahmenvollzug überstellt werden, würden jedoch ihre Reststrafe in einer Sonderanstalt verbüßen.

Verfilmung

Der Film Angst von Gerald Kargl beruht auf den Verbrechen von Werner Kniesek.

Literatur

  • Andreas Zeppelzauer, Regina Zeppelzauer: Mord. Die spektakulärsten Mordfälle Österreichs. Stocker Verlag, Graz 2005, ISBN 978-3-85365-215-2.
  • Alexandra Wehner: Spuren des Bösen. Ueberreuter, Wien 2007, ISBN 978-3-8000-7310-8.

Einzelnachweise

  1. Peter Bylica: Polizei: „Unfaßbar, was in seinem Gehirn vorgeht“. In: Arbeiter-Zeitung. 20. Januar 1980, S. 5 (Scan (Memento vom 29. August 2016 im Internet Archive)).
  2. Peter Bylica: Eine ganze Familie ausgerottet: „Aus Lust am Töten“. In: Arbeiter-Zeitung. 19. Januar 1980, S. 5 (Scan (Memento vom 29. August 2016 im Internet Archive)).
  3. Christa Karas: „Es war wie eine Art von Zwangt: Irgendwen töten“. In: Arbeiter-Zeitung. 5. Juli 1980, S. 7 (Scan (Memento vom 29. August 2016 im Internet Archive)).
  4. Christa Karas: Tragischer Anlaßfall beweist Bedeutung des neuen Strafvollzuges. In: Arbeiter-Zeitung. 23. Januar 1980, S. 3 (Scan (Memento vom 29. August 2016 im Internet Archive)).
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