Wilhelm der Jüngere, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg (* 4. Juli 1535; † 20. August 1592) war von 1559 bis 1569 gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich, von 1569 an dann in Alleinherrschaft Fürst von Lüneburg.

Leben

Wilhelm der Jüngere war ein jüngerer Sohn des Herzogs Ernst des Bekenners (1497–1546) und der Sophie von Mecklenburg-Schwerin (1508–1541) und trat 1559 die Herrschaft in Lüneburg an.

Ab 1569 unterstützte Wilhelm der Jüngere mit dem Corpus Doctrinae Wilhelminum die Reform des Fürstentums. Das Rechtswesen wurde neu geordnet, das Hofgericht eingeführt und der Handel gefördert. Wilhelm unterzeichnete die Konkordienformel von 1577 und das Konkordienbuch von 1580. Seit Herbst 1577 litt Herzog Wilhelm der Jüngere an einer psychischen Krankheit, die sich zunächst besserte, aber 1582 erneut auftrat. Herzogin Dorothea suchte Rat bei Verwandten und Ärzten, tatsächlich helfen konnte niemand. Wegen ihrer Forderung, den Herzog zu seiner eigenen und der Sicherheit der Familie einzuschließen, überwarf sie sich mit den führenden Beamten des Herzogs. Schließlich musste sogar Kaiser Rudolf II. eingreifen, eine kaiserliche Kommission empfahl strenges Gewahrsam. Die psychischen Probleme verschwanden glücklicherweise für mehrere Jahre, doch 1587 begannen sie erneut. Herzog Wilhelm der Jüngere konnte sein Amt nicht mehr ausüben und wurde in seiner Residenz Celle unter Zimmerarrest gestellt. Da die Söhne noch minderjährig waren, übernahmen eine Regierung der Statthalter und Räte unter Leitung von Philipp von Grubenhagen und Wilhelms Gemahlin Dorothea die Verwaltung des Fürstentums.

Nachkommen

Wilhelm war seit dem 12. Oktober 1561 mit Dorothea, Prinzessin von Dänemark (* 29. Juni 1546 auf Koldinghus; † 6. Januar 1617 in Winsen (Luhe)), einer Tochter des Königs Christian III. von Dänemark verheiratet. Ihre Kinder waren:

Wilhelm der Jüngere wurde in der Fürstengruft in der Stadtkirche St. Marien in Celle beigesetzt. Nach dem Tode Wilhelms bezog seine Witwe Dorothea 1593 das Winsener Schloss als Witwensitz.

Erbfolge

Nach Wilhelms Tod einigten sich seine Söhne, keine weitere Erbteilung des Neuen Hauses Lüneburg durchzuführen, sondern das Fürstentum ungeteilt von Celle aus zu regieren. Das Los sollte außerdem entscheiden, welcher der Söhne standesgemäß heiraten durfte. Dieses Los fiel auf seinen Sohn Georg, so dass seine Söhne einmal die Erbfolge von ihm und seinen Brüdern antreten durften. Diese Lösung hat allerdings im Wesentlichen nur bis zur welfischen Erbteilung 1635 Bestand.

Literatur

  • Christa Geckler: Die Celler Herzöge – Leben und Wirken 1371-1705, Georg Ströher Celle 1986, ISBN 3-921744-05-8
Commons: Wilhelm der Jüngere – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Vgl. BSLK, S. 16 und S. 763.
  2. N.N.: Die Fürstengruft und die Grabplatten der Herzöge zu Braunschweig-Lüneburg in der Stadtkirche St. Marien Celle, mit Fotos von Dietrich Klatt, Friedrich Kremzow und Ralf Pfeiffer illustriertes Faltblatt, im Format DIN A5 (4 Seiten, o. O., o. D.) von Heide Kremzow gestaltet, nach: Dietrich Klatt: Kleiner Kunstführer Schnell & Steiner Nr. 1986, 2008
  3. Georg Schnath in: Geschichte des Landes Niedersachsen, Ploetz, Würzburg, 1973, S. 28
VorgängerAmtNachfolger
Franz OttoHerzog zu Braunschweig-Lüneburg
Fürst von Lüneburg

1559–1592
Ernst II.
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