Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 139c AO; Abk.: W-IdNr.) soll in Deutschland als ein eindeutiges und dauerhaftes Identifikationsmerkmal für Steuerzwecke bei wirtschaftlich Tätigen eingeführt werden (§ 139a Abs. 3 AO). „Die Wirtschaftsidentifikationsnummer wird derzeit noch nicht erteilt.“
Wirtschaftlich Tätige sind:
- natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind,
- juristische Personen und
- Personenvereinigungen.
Sind natürliche Personen wirtschaftlich tätig, erhalten sie zusätzlich zur persönlichen Steueridentifikationsnummer eine W-IdNr., so dass der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt werden kann.
Verfahren
Das Bundeszentralamt für Steuern wird die W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.
Momentan beanspruchen die Arbeiten zu deren Einführung auf Grund der Komplexität und Vielzahl der zu beteiligenden Gremien auch noch einen längeren Zeitraum. Rechtzeitig vor der Einführung werden geeignete Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Weblinks
Einzelnachweise
- 1 2 3 BZSt - Wirtschaftsidentifikationsnummer. Abgerufen am 20. Juli 2023.