Wohnungstausch beschreibt in der Regel den Vorgang, eine Wohnung zeitlich unbegrenzt, also dauerhaft zu tauschen im Gegensatz zu der erläuterten Praxis beim Haustausch. In der Regel tauschen Mieter ihre Wohnungen, aber auch Wohnungseigentümer können als Bewohner ihrer eigenen Wohnung- die Wohnung mit einem Mieter tauschen.
Die Wohnung als Eigentum/Immobilie kann auch gegen eine andere Immobilie getauscht werden, in dieser Praxis ist der Begriff des Wohnungstausches aber weniger geläufig.
Seit dem Jahr 2023 hat der Wohnungstausch innerhalb Deutschlands an Bekanntheit gewonnen, Grund dafür ist unter anderem ein akuter Mangel an bezahlbarem oder bedarfsgerechtem Wohnraum. Aber auch neuerliche, politische Initiativen um ein Recht auf Wohnungstausch.
Praxis
Der Wohnungstausch wird über verschiedene Wege angebahnt. In der analogen Umgebung durch klassische Steckbriefe an stark frequentierten Orten beworben, im Digitalen finden sich kostenfreie und/oder kommerzielle Anzeigenportale, beziehungsweise Wohnungstauschbörsen, welche sich auf Wohnungstausch spezialisiert haben. Finden sich zwei Tauschinteressenten über einen dieser Wege, dann informieren sie ihre Vermieter und erfragen die Zustimmung zu einem Wohnungstausch. Wird der Wunsch positiv abgesegnet, werden neue Mietverträge aufgesetzt und ein Datum für den Wohnungstausch vereinbart.
Eine der Herausforderungen bei einem Wohnungstausch, ist der parallele Umzug an einem Tag.
Die Vorteile bei einem Wohnungstausch sind: die bessere Nutzung von bereits vorhandenem Wohnraum, speziell für den Vermieter: eine nahtlose Mietfortzahlung und bessere Reputation
und für schließlich die Mieter: keine doppelte Mietzahlung und ein leichter Zugang zum neuen Wohnumfeld durch direkten Vormieterkontakt.
Es gibt zusätzlich zum klassischen Zweiparteientausch zwischen A und B eine Tauschvariante namens Ringtausch.
Bei einem Ringtausch zieht Person A in die Wohnung von Person B, Person B in die Wohnung von Person C und Person C in die Wohnung von Person A.
Rechtliches
Der Wohnungstausch ist eine legale Form des herkömmlichen Wohnungswechsels von Mietern. Vorausgesetzt wird das Einverständnis des Vermieters der Wohnung. Ohne dessen Einverständnis hat der Vermieter/Eigentümer das Recht, den ursprünglichen Mietvertrag fristlos aufzulösen, wie bei einem nicht genehmigten Untermieter. Jede Tauschpartei erhält einen neuen Mietvertrag durch den jeweils anderen Vermieter – die Wohneinheit wird bei einem Tausch in der Regel unrenoviert durch die Neumieter übernommen, da der Umzug zeitgleich erfolgt. In Deutschland gibt es kein verbrieftes Recht auf Wohnungstausch, es handelt sich um eine Kulanzentscheidung des Vermieters.
International
Schweden
In Schweden gibt es das Recht auf Wohnungstausch, welches unabhängig von einer Zustimmung des Vermieters durch das hyresämnden durchgesetzt werden kann.
Der Mieter muss jedoch bereits mindestens ein Jahr in der Wohnung gewohnt haben und es muss ein gewichtiger Grund vorliegen, z. B. dichtere Wohnstätte am Arbeitsplatz, Familiennachwuchs, Familienverkleinerung oder eine zu hohe finanzielle Belastung. Es gibt noch weitere Gründe, die dem Mieter kein Recht auf Tausch ermöglichen z. B.: der Mieter ist ein Mitbewohner einer Wohnung, der Mieter ist Untermieter, der Mieter lebt in einem Zweifamilienhaus [...] .
Österreich
In Österreich gibt es das Recht auf Wohnungstausch. Dieses Recht ist an Bedingungen geknüpft, der Mieter muss bereits 5 Jahre in der entsprechenden Wohnung gelebt haben, welche er zum Tausch anbietet. Außerdem muss es einen gewichtigen Grund für den Wohnungstausch geben: Familiennachwuchs, Todesfall, Arbeitsplatzwechsel [...] .
Einzelnachweise
- ↑ kA: Studie: Größter Wohnraum-Mangel seit mehr als 20 Jahren. In: mdr. mdr aktuell, 12. Januar 2023, abgerufen am 15. Juni 2023.
- ↑ Christof Gaissmayer: Studie: Zu wenige Wohnungen für Senioren. In: SWR Aktuell. SWR Aktuell, 17. April 2023, abgerufen am 15. Juni 2023.
- ↑ k. A.: Initiative zu „Recht auf Wohnungstausch“ überwiesen. In: Bundestag. 12. Mai 2023, abgerufen am 19. Juni 2023.
- ↑ Birgit Leiß: Win-Win-Strategie: Wohnungstausch. In: Berliner Mieterverein. Berliner Mieterverein e.V., 28. Januar 2014, abgerufen am 16. Juni 2023.
- ↑ k. A.: Wohnungstausch: Was erlaubt ist und was nicht. In: Advocard. GENERALI, 8. Juni 2023, abgerufen am 15. Juni 2023.
- 1 2 k. A.: Byta bostad. In: Sveriges Domstolar. Sveriges Domstolar, 28. Oktober 2022, abgerufen am 15. Juni 2023 (schwedisch).
- 1 2 k. A.: Bundesrecht konsolidiert: Mietrechtsgesetz § 13, Fassung vom 16. Juni 2023. In: Rechtsinformationssystem des Bundes. Rechtsinformationssystem des Bundes, 21. April 2021, abgerufen am 16. Juni 2023.