Yasni
Personensuchmaschine

Sprachen

mehrsprachig

Sitz

Frankfurt am Main

Gründer

Steffen Rühl, Christian Rühl und Robert Ziesche

Betreiber

yasni GmbH

Registrierung

teilweise erforderlich

Online

Juli 2007

http://www.yasni.de/

Yasni (eigene Schreibweise: yasni) ist eine Personensuchmaschine, betrieben von der Yasni GmbH. Sie aggregiert Suchergebnisse aus externen Quellen und ist damit ein Aggregator.

Entstehung und Entwicklung

Gegründet wurde die Yasni GmbH 2007 von Steffen Rühl, Christian Rühl und Robert Ziesche. Im selben Jahr startete das Online-Angebot. 2008 stiegen die Mountain Business Angels unter Cornelius Boersch als Investorengruppe ein, woraufhin Yasni expandierte und weitere Länderversionen entwickelte.

Im Februar 2012 hatte das Unternehmen Yasni GmbH 20 Mitarbeiter. Die Webseite ist in 15 Sprachen und auf 21 Länderdomains verfügbar – das jüngste Angebot (Stand 2012) ist „yasni.pl“ bezogen auf Polen.

Zu dem im deutschsprachigen Raum populärsten und bekanntesten Personensuchmaschinen zählten 2009 Yasni, myON-ID und 123people.

2021 waren beim Betreiber von Yasni, der Yasni GmbH, Frankfurt am Main, 3 Arbeitnehmer beschäftigt. Geschäftsführer ist Steffen Rühl.

Merkmale

Neben der einfachen Suche gibt es die Möglichkeit, sich neu gefundene Suchergebnisse regelmäßig in Form eines E-Mail-Newsletters zuschicken zu lassen oder aktiv Suchanzeigen zu schalten. Yasni ermöglicht registrierten Nutzern, Profile (bei Yasni „Exposés“) anzulegen und dadurch die gefundenen Suchergebnisse bei Namesakes eindeutig zuzuordnen. Auch durch erweiterte Möglichkeiten, wie das Hinzufügen eigener Links, Texte oder Bilder oder dem Erstellen einer Visitenkarte, erlaubt Yasni eine Abgrenzung von Namensvettern. In diesem Rahmen bietet Yasni den Nutzern untereinander auch die gängigen Kommunikations- und Vernetzungsmöglichkeiten eines sozialen Netzwerks.

Nutzung

Laut einer AGOF-Studie belegte yasni.de im Mai 2011 Platz 29 der deutschen Internet-Angebote. IVW-Zahlen wiesen für Yasni im Juli 2011 ungefähr 22 Mio. Visits im Monat aus. Für Juni 2016 konstatierte die IVW yasni.de 237.459 online Visits gesamt und 153.561 Online Visits Inland. Am 6. Juli 2017 wurde yasni.de bei AfD mit 254.828 online Visits gesamt und 174.748 Online Visits Inland bei der IVW letztmals aufgeführt.

Kontext

Die Bedeutung von Yasni als Metasuchmaschine wird durch die Quantität der Klickzahlen belegt. Diese Klickzahlen müssen in mehrfacher Hinsicht in ihrem Kontext beurteilt werden:

  1. Die Zahlen der „Arbeitsgemeinschaft Online Forschung e. V.“ stehen in der Kritik, dass sie den Markt verzerrt darstellen. Beispielsweise werden mehrere Webseiten mit den höchsten Besucherzahlen (wie Google, Facebook, Youtube und Wikipedia) in den AGOF-Studien gar nicht erwähnt.
  2. Die Zahlen der „Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V.“ sind rein interessensorientierte Statistiken (Verbreitung von Werbung) und keine Zahlen über das Nutzungsverhalten einer Metasuchmaschine.
  3. Die veröffentlichten Zahlen geben immer nur die reinen Abfragemengen an, ohne weiter zu differenzieren. Es wird u. a. nicht unterschieden zwischen automatisierten Abfragen (Beispiel: Webcrawler) oder einmaligen Klicks (Beispiel: ein Nutzer gelangt zufällig zu Yasni und schließt die Seite sofort) – daher kann anhand der vorhandenen Zahlen kein Nachweis für eine nachhaltige Nutzung erbracht werden.
  4. Die Analyse der veröffentlichten Zahlen lässt ebenso die Vermutung zu, dass das Geschäftsmodell von Yasni darin besteht, durch Suchmaschinenoptimierung möglichst viele Seitenaufrufe („Klicks“) anzuziehen (Content Farm).

Kritik

Die Kritik an Yasni bezieht sich vor allem auf den Suchmaschinenbereich, der als datenschutzrechtlich bedenklich gewertet wird, da (zwar öffentlich sichtbare) Suchergebnisse in einer dossierartigen Übersicht zusammengeführt werden (siehe auch den Abschnitt „Datenschutz & Recht“ im Artikel „Personensuchmaschine“). Yasni ist als Prozessbeteiligte auch an einigen Grundsatzurteilen zum Thema Datenschutz im Internet beteiligt wie z. B. an „Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Bildvorschau in Personensuchmaschine“.

Yasni ging laut einem Artikel Linus Neumann auf Netzpolitik.org Ende Juli 2011, in dem er Yasni als „SEO-Spam“ bezeichnete, gegen Kritiker mit Drohungen vor und bezog sich dabei auf den Artikel Ist Yasni illegal? von Sascha Krähenbühl. Linus Neumann bemängelte, dass Yasnis Algorithmus „unpassende Ergebnisse zu Personen liefert, als eine Google-Suche nach einem falschen Namen“. Ferner kritisierte er, „dass Yasni ein Schandfleck in jeder Google-Suche ist, den die betroffene Person nur durch Kooperation oder Bezahlung in seinem Ausmaß mindern, aber nie komplett loswerden kann.“.

Heike Baller von profi-wissen.de stufte Yasni Anfang Juli 2014 nicht als Personensuchmaschine ein, sondern als „Aggregator“, der Informationen zu einem bestimmten Personennamen und zu einer bestimmten Person liefere, weil Personennamen normalerweise mehrfach vorkommen. Die gegen Bezahlung von Yasni angebotene Datenlöschung schätzte sie als „unseriös“ ein, weil diese Information weiter im Internet vorhanden, jedoch von Yasnis Filterfunktion nicht mehr im Suchergebnis angezeigt würden.

Kritik gibt es ebenfalls an der Suchmaschinenoptimierung, die dafür sorgt, dass Ergebnisseiten von Yasni „echte“ Suchergebnisse in Google verdrängen. Zudem wird Kritik daran geäußert, dass Yasni die Suchergebnisse von Suchmaschinen indexieren lässt. Dies unterläuft die Funktion der robots.txt-Datei und ist ein typisches Merkmal von „Scraper Sites“. Des Weiteren wird nicht – wie bei Suchmaschinen üblich – die Zielseite direkt verlinkt, sondern auf eine interne Seite verwiesen, die die Seite in einem Frame darstellt und mit Werbung von Yasni versieht. Ein anderes Problem ist, dass Yasni nicht alle (wichtigen) im Internet auffindbaren Infos schnell erfasst. Exposé-Inhaber haben aber die Möglichkeit, selbst solche Internetauftritte zu benennen. Fotos im Internet, insbesondere Wikipedia-Bilder, werden selten bis gar nicht erfasst und benannt oder mit monatelanger Verspätung.

Neben der technischen, von Yasni vorgegebenen Funktion besteht innerhalb der Gemeinschaft die Möglichkeit, Angaben von Erfassten zu bestätigen. Überprüft man willkürlich einen Eintrag (so „Michael Schreiber“) findet man viele hundert falsche „Beglaubigungen“. Es erscheint etwas als echt, was tatsächlich nicht auf die eingetragene Person bezogen ist, sondern z. B. auf Namesakes oder wie im genannten Fall auch auf „StayFriends“.

Des Weiteren ist der Umgang Yasnis mit der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG umstritten, auf welcher das Urteil vom 13. Mai 2014 des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden basiert. Sobald dieses Recht für ein Ergebnis bei Yasni durch einen subjektiv gestalteten „Zensur-Link“ wahrgenommen wurde, erschien der dem Ergebnis zugeordnete Personenname in der von Yasni betriebenen Suchmaschine zensierte-namen.de. Dabei verzichtete Yasni komplett auf eine Identitätsprüfung des Antragstellers. Des Weiteren wurde das Removal Tool komplett eingestellt, so dass man umständlich einen Antrag beim Site-Betreiber stellen muss. Der Hinweis auf die angebliche Zensur der kompilierten Daten erscheint trotzdem, zumindest für in der Vergangenheit entfernte Inhalte.

Einzelnachweise

  1. MOUNTAIN SUPER ANGEL AG beteiligt sich an der yasni GmbH (Memento vom 19. Juli 2010 im Internet Archive), blog.yasni.de, 9. Juni 2008
  2. Personensuchmaschine Yasni weiter mit Gewinn auf internationalem Wachstumskurs, pressebox.de, 16. Februar 2012
  3. Interview mit Florian Schütz – Social Media Manager bei Yasni.de (Memento vom 16. März 2013 im Internet Archive), Interview-heute.de vom 13. März 2013
  4. Kripo empfiehlt Einsatz von Personensuchmaschine vor Ebay-Kauf zdnet.de
  5. Yasni, 123people & Co., Zeit Online vom 5. November 2009.
  6. Matthias Sternkopf: Personensuchmaschinen – Unterschätzte Gefahr für die Karriere, tecchannel.de, 27. Februar 2009
  7. Personensuche: Diese Schnüffel-Maschinen spähen Ihre Web-Profile aus, Der Spiegel (online), Netzwelt, 4. April 2009
  8. Personensuchmaschinen: Die Nutznießer sueddeutsche.de, 17. Mai 2010
  9. yasni GmbH, Frankfurt am Main, Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 im Bundesanzeiger
  10. Impressum, yasni.de
  11. 1 2 3 Angebotsranking. Angebote im Mai 2011: Übersicht gesamt. In: Internetseite der AGOF – Arbeitsgemeinschaft Online Forschung e.V. Archiviert vom Original am 25. September 2011; abgerufen am 23. Juli 2016.
  12. 1 2 3 IVW Online Nutzungsdaten (Memento vom 6. Februar 2013 im Webarchiv archive.today) bei IVW
  13. Gemessene Nutzungsdaten. Online. In: Internetseite der IVW – Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. Archiviert vom Original am 23. Juli 2016; abgerufen am 23. Juli 2016.
  14. Gemessene Nutzungsdaten. Online. In: Internetseite der IVW – Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. Archiviert vom Original am 6. Juli 2017; abgerufen am 23. Juli 2023.
  15. LG Köln, Urteil vom 22. Juni 2011, Az.: 28 O 819/10, siehe LG Köln, Urteil vom 22.06.2011 – 28 O 955/10, openjur.de
  16. Sascha Krähenbühl: Ist Yasni illegal? (Memento vom 14. August 2011 im Internet Archive), saschak.ch, 28. Juli 2011
  17. Linus Neumann: Wie Yasni mit Drohungen gegen Kritik vorgeht, Netzpolitik.org, 29. Juli 2011
  18. Heike Baller: Suchmaschinenporträts: Personensuchmaschine Yasni, profi-wissen.de, 8. Juli 2014
  19. Kai Biermann: Die Schleppnetz-Fischer, Zeit Online, 5. November 2009
  20. Zensierte-Namen von Yasni – Zensur-Liste (Memento vom 18. August 2014 im Internet Archive), Yasni Blog, 31. Juli 2014
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