Der Young-Plan war der letzte der Reparationspläne, die die Zahlungsverpflichtungen des Deutschen Reichs auf Grundlage des Versailler Vertrags regelten. Er wurde von einem Gremium internationaler Finanzexperten vom Februar bis Juni 1929 in Paris ausgehandelt, die endgültige Ausformulierung erfolgte auf zwei Regierungskonferenzen im August 1929 und im Januar 1930 in Den Haag. Er trat am 17. Mai 1930 rückwirkend zum 1. September 1929 in Kraft und setzte eine durchschnittliche Annuität von rund zwei Milliarden Reichsmark fest, die zum überwiegenden Teil in Devisen zu zahlen waren. Er sollte bis 1988 gelten, wurde aber bereits im Juni 1931 durch das Hoover-Moratorium ausgesetzt und im Juli 1932 von der Konferenz von Lausanne aufgehoben. Namensgeber war der amerikanische Diplomat Owen D. Young.

Entstehung

Probleme des Dawes-Plans

1924 war der Dawes-Plan in Kraft getreten, der erste Reparationsplan, der tatsächlich zu Zahlungen an Frankreich führte. Mit der gleichzeitig aufgelegten Dawes-Anleihe war nämlich der amerikanische Kapitalmarkt für Deutschland wieder geöffnet worden, und langfristige Anleihen sowie kurzfristige Kredite flossen in Milliardenhöhe ungefähr hälftig an die deutsche Privatwirtschaft und die öffentliche Hand im Reich. Dadurch wuchs die Wirtschaft der Weimarer Republik in diesen goldenen zwanziger Jahren deutlich, und trotz passiver Handelsbilanz waren auch genug Devisen vorhanden, um die Annuitäten des Planes zu begleichen.

Dennoch wuchs ab 1927 auf allen Seiten das Unbehagen. Die Banken der Wall Street und das US-Schatzamt machten sich zunehmend Sorgen, dass Deutschland bald überschuldet sein könnte: Seit 1924 waren ausländische Kredite im Wert von über zehn Milliarden Reichsmark nach Deutschland geflossen, von denen ein großer Teil nicht für investive Zwecke ausgegeben wurde: Die deutschen Kommunen finanzierten damit z. B. ihre Parkanlagen und den Wohnungsbau. Auch stellte sich die Frage, welche Schuldenart bei einer etwaigen Zahlungskrise denn Priorität haben sollte, die privaten Kredite oder die staatlichen Reparationen. Ein solches Gegeneinanderausspielen beider Schuldenarten lag nämlich durchaus in der deutschen Strategie. Der Reparationsexperte Hans Simon hatte bereits 1927 formuliert: „Je größer unsere private Verschuldung, umso kleiner unsere Reparationen“.

Auch die französische Regierung machte sich zunehmend Sorgen. Bereits seit 1919 forderten die Vereinigten Staaten die Rückzahlung der auf Frankreich entfallenden interalliierten Kriegsschulden, die in den Jahren 1917 und 1918 gewährt worden waren. In der französischen Öffentlichkeit wurde dieses Ansinnen empört zurückgewiesen, der ehemalige Bündnispartner USA als „Uncle Shylock“ bezeichnet. Da Frankreich aber dringend Kredite brauchte, um nach der Inflation der Jahre 1924 und 1925 den Franc zu stabilisieren, der amerikanische Kapitalmarkt ihm aber verschlossen blieb, solange die Rückzahlung der Kriegsschulden nicht geregelt war, hatten der französische Botschafter in Washington, Henri Bérenger, und der amerikanische Finanzminister Andrew Mellon im April 1926 ein Abkommen formuliert: Darin wurde die Rückzahlung der Kriegsschulden innerhalb von 62 Jahren bei einem Zinsfuß von 1,6 Prozent Zinsen geregelt und auch ein 1919 auf zehn Jahre gewährter Kredit in Höhe von 407 Millionen US-Dollar, mit dem Frankreich den Amerikanern das nach dem Weltkrieg im Lande zurückgelassene militärische Material bezahlt hatte, war darin einbezogen.

Ein ähnliches Abkommen, das Finanzminister Joseph Caillaux im Juni 1926 mit seinem britischen Amtskollegen Winston Churchill abschloss, war für Frankreich sogar noch günstiger. Dennoch weigerte sich die Abgeordnetenkammer, diese Abkommen zu ratifizieren, bevor die deutschen Reparationen endgültig geregelt wären: Die sollten nämlich unter anderem für die französischen Zahlungen an die USA verwendet werden. Damit drohte die Regierung von Ministerpräsident Raymond Poincaré unter Zeitdruck zu geraten. Der Materialkredit von 407 Millionen US-Dollar wäre fällig geworden, falls das Mellon-Bérenger-Abkommen nicht bis Juli 1929 ratifiziert worden wäre. Unter diesen Bedingungen wuchs die französische Bereitschaft, einem neuen Reparationsplan zuzustimmen und sich dabei auch mit weniger als den 132 Milliarden Goldmark zufriedenzugeben, die im 1921 vereinbarten Londoner Zahlungsplan von Deutschland gefordert worden waren.

Auch in Deutschland war man mit dem Dawes-Plan nicht völlig zufrieden. 1928 wurde nämlich erstmals die Normalannuität von 2,5 Milliarden Reichsmark fällig. Das entsprach 12,4 Prozent der gesamten deutschen Staatsausgaben und immerhin 3,3 Prozent des Volkseinkommens. Hätte sich die Konjunktur nun noch weiter positiv entwickelt, wäre auf Grund des Wohlstandsindexes des Planes sogar eine noch höhere Summe fällig geworden, was die deutsche Zahlungsfähigkeit zu übersteigen drohte. Hinzu kam noch ein innenpolitisches Problem. Die viel beschworenen „Rückwirkungen“ der Konzessionen, die Außenminister Gustav Stresemann beim Vertrag von Locarno gemacht hatte, waren weitgehend ausgeblieben. Weitere Revisionen des Versailler Vertrags standen nicht vor der Tür. Dies schwächte die innenpolitische Stellung Stresemanns vor allem bei den Parteien der Rechten.

Der Beschluss zur Revision des Dawes-Plans

In dieser Situation reiste der Reparationsagent Seymour Parker Gilbert im Januar 1928 nach Paris und überzeugte die dortige Regierung von seinem Plan einer Gesamtlösung: Die deutschen Reparationen sollten endgültig und auf einem realistischen Niveau festgelegt werden. Das werde es erlauben, die gesamte deutsche Reparationsschuld bei Frankreich als Mobilisierungsanleihe auf den Markt zu bringen: Banken und Privatkunden würden die Anteile kaufen und vom Deutschen Reich jährlich Zinsen und Tilgung dafür erhalten, während Frankreich sein Geld auf einen Schlag erhalte und dadurch auch die interalliierten Kriegsschulden auf einmal und zu einem günstigen Disagio zurückzahlen könne. Die deutsche Regierung werde sich auf einen solchen Plan aber nicht gerne einlassen, da der Schuldendienst an den Reparationsschuldscheinen, wenn sie erst einmal in den Händen von Banken und Privatleuten waren, nicht verweigert werden könnte, ohne der Kreditwürdigkeit der deutschen Wirtschaft empfindlich zu schaden. Um Deutschland dennoch zur Einwilligung zu bewegen, sollte Frankreich seine Soldaten früher aus dem Rheinland abziehen, als im Versailler Vertrag vorgesehen. Gilbert gelang es, die französische Regierung von seinem Plan zu überzeugen. Seit Frühjahr 1928 sprachen sich sowohl Poincaré als auch sein immer verständigungsbereiter Außenminister Aristide Briand in öffentlichen Reden für eine Verkoppelung der Reparationsrevision mit der Rheinlandfrage aus.

In Deutschland war man ursprünglich gegen einen solchen „schauderhaften Kuhhandel“, wie Carl von Schubert, der Staatssekretär im Auswärtigen Amt die amerikanisch-französische Idee anfangs bezeichnete.

Nachdem aber im Sommer 1928 mit Hermann Müller ein sozialdemokratischer Kanzler die Amtsgeschäfte übernommen hatte, wuchs der innenpolitische Druck, Erfolge für die von der SPD stets mitgetragene Verständigungspolitik Stresemanns vorzuweisen. Daher beschloss die neue Regierung bald, eine Initiative zur Räumung des Rheinlands zu ergreifen, wohl wissend, dass damit die Gegenforderung nach Neuregelung der Reparationen verbunden wäre. Dies geschah nach ausführlichen diplomatischen Sondierungen während der Herbsttagung des Völkerbunds in Genf: Reichskanzler Müller verlangte den Abzug aller ausländischer Truppen, Briand antwortete mit der Forderung nach Neuregelung der Reparationen, woraufhin sich die interessierten sechs Mächte – außer Deutschland und Frankreich auch Großbritannien, Belgien, Italien und Japan – am 16. September 1928 darauf einigten, dass ein unabhängiges Expertengremium einen endgültigen Reparationsplan entwerfen und gleichzeitig Verhandlungen über die Räumung und die Militärkontrolle des Rheinlands aufgenommen werden sollten.

Die Regierung unter Reichskanzler Müller (SPD) versuchte nach den Bestimmungen des Versailler Vertrages gegen eine Schlusszahlung bestimmte Freiheiten für Deutschland wiederzuerlangen. Dazu gehörten eine Räumung des Rheinlandes, ein Ende der Souveränitätsbeschränkungen durch ein Ende der internationalen Kontrolle über Reichsbank und Reichsbahn und ein Ende der Reparationen. Bei der Völkerbundtagung im September 1928 wurde dann schließlich die Einsetzung einer internationalen Sachverständigenkommission zur Regelung der Reparationsfrage unter dem amerikanischen Wirtschaftsexperten Owen Young beschlossen.

Die Experten-Beratungen

Die vierzehn internationalen Finanzexperten, die den neuen Reparationsplan zu erstellen hatten, sollten unabhängig und nur ihrem ökonomischen Sachverstand verpflichtet sein. Dadurch hoffte man, die Reparationen, die aufgrund ihrer Begründung durch den Kriegschuldartikel 231 des Versailler Vertrags moralisch und politisch stark umstritten waren, zu entpolitisieren. Dies misslang, denn um unter dem neuen Plan nicht etwa weniger Reparationen vom Deutschen Reich zu erhalten, als jeweils an interalliierten Kriegsschulden an die USA gezahlt werden müssten, legten Poincaré und Churchill bereits am 19. Oktober 1928 das Ergebnis der Expertenberatungen vorab fest. Auf dieses Ergebnis wurden auch die beiden französischen Experten Émile Moreau und Jean Parmentier durch eine Instruktion der Regierung vom 27. Dezember 1928 verpflichtet: Deutschlands künftige Reparationszahlungen mussten die Kriegsschuldenzahlungen der Gläubiger abdecken und für Frankreich und Belgien einen Überschuss erbringen; außerdem mussten sie endgültig festgelegt werden und auf dem Kapitalmarkt mobilisierbar sein. Zwar war die Aufnahmemöglichkeit von mobilisierten Reparationen auf dem amerikanischen Kapitalmarkt mittlerweile durch den Börsenboom, der die Wall Street im Sommer 1928 erfasst hatte und der vierzehn Monate später in den verheerenden Crash des Schwarzen Donnerstags münden sollte, stark eingeschränkt, doch hoffte man darauf, die Reparationen später an der Wall Street unterbringen zu können.

Die deutschen Experten Hjalmar Schacht und Albert Vögler vertrauten dagegen darauf, dass Grundlage des neuen Plans die objektive Zahlungsfähigkeit Deutschlands und nicht die Bedürfnisse der Gläubigerstaaten wären, und bereiteten entsprechend ausführliche Dossiers vor. Sie fühlten sich auch in einer starken Verhandlungsposition, da sie die Amerikaner auf ihrer Seite glaubten, die mit Owen D. Young den Vorsitzenden des Ausschusses stellten. Bei den Beratungen, die am 9. Februar 1929 in Paris begannen, wurden sie aber enttäuscht: Briten und Franzosen teilten ihm unverblümt mit, dass sie eine Annuität von 2 bis 2,5 Milliarden Reichsmark erwarteten. Schacht bot am 11. Februar 1,37 Milliarden pro Jahr, allerdings unter der Bedingung, dass man Deutschland seine Kolonien wiedergeben und bei der Rückgewinnung des polnischen Korridors helfen werde. Die Gläubiger wiesen diesen Vorschlag empört zurück. Schacht reiste nach Berlin und drängte die Reichsregierung darauf, die Verhandlungen platzen zu lassen. Das aber würde aller Welt demonstrieren, dass die Reparationen demnächst nicht gesenkt und womöglich die deutsche Zahlungsfähigkeit übersteigen würden. Schon begannen einige internationale Gläubiger, ihre kurzfristigen Kredite aus Deutschland abzuziehen. Unter diesen Umständen forderte das Kabinett Schacht auf, weiterzuverhandeln und wies ihn auf seinen eigenen Wunsch am 1. Mai 1929 an, einem Kompromissvorschlag, den der Ausschussvorsitzende Young in der Zwischenzeit ausgearbeitet hatte, zuzustimmen.

Schacht hatte damit seine Unabhängigkeit aufgegeben, hatte aber auch keine Verantwortung für das Verhandlungsergebnis mehr. Sein Kollege Vögler dagegen trat am 23. Mai zurück: Er wollte die Verhandlungen lieber scheitern und die folgende Kreditkrise eintreten lassen, um die Unfähigkeit Deutschlands zu demonstrieren, jährlich zwei Milliarden Reichsmark Reparationen zu zahlen. Er wurde durch den Geschäftsführer des Reichsverbands der deutschen Industrie, Ludwig Kastl ersetzt, der gemeinsam mit Schacht konstruktiv an der Kompromisssuche mitarbeitete. Am 9. Juni 1929 konnten die vierzehn Experten den „Neuen Plan“ vorlegen, der nach dem Vorsitzenden ihres Ausschusses meist „Young-Plan“ genannt wird.

Die Haager Konferenzen

Die Regierungen der sechs Mächte, die die Erstellung des Young-Plans in Auftrag gegeben hatten, stimmten ihm noch im Juni grundsätzlich zu. Um ihn in Kraft zu setzen und die vorzeitige Räumung der letzten besetzten Zone des Rheinlands vereinbaren zu können, mussten sie aber zu einer Konferenz zusammentreten. Briand und Stresemann verabredeten bei der Madrider Völkerbundstagung im Juni 1929, dass dort die „Generalliquidierung des Krieges“ beschlossen werden sollte, also die einvernehmliche und endgültige Regelung sämtlicher sich noch aus dem Ersten Weltkrieg ergebenen Fragen.

Diese Konferenz tagte vom 6. bis zum 31. August 1929 in Den Haag und zeigte, dass die britisch-französische Solidarität in der Reparationsfrage mittlerweile zerbrochen war. Churchills Nachfolger als Schatzkanzler, der Labour-Politiker Philip Snowden stellte drei Forderungen: Die Sachlieferungen, die den britischen Handel schädigen würden, müssten begrenzt werden, Großbritannien stehe nach dem 1920 auf der Konferenz von Spa festgelegten Verteilungsschlüssel ein höherer Anteil an den deutschen Reparationszahlungen und insbesondere an deren unter allen Umständen zu zahlendem Anteil zu. Insgesamt verlangte er eine Erhöhung der jährlichen britischen Reparationseinnahmen um umgerechnet 48 Millionen Reichsmark. Darüber geriet er in scharfe, auch persönliche Auseinandersetzungen mit seinem französischen Kollegen Henry Chéron. Dem deutschen Reichstagsabgeordneten Rudolf Breitscheid signalisierte Snowden, dass er bereit war, zur Not den ganzen Young-Plan platzen zu lassen. Dadurch werde zwar eine empfindliche Finanzkrise ausgelöst, aber der Transferschutz des Dawes-Plans bliebe ja in Kraft, wodurch „Deutschland in ein paar Monaten besser dran wäre als gegenwärtig“. Hierauf mochten sich die Deutschen aber nicht einlassen, denn, wie Finanzminister Rudolf Hilferding mitteilte, war die Reparationsersparnis, die ein Inkrafttreten des Young-Plan mit sich bringen würde, im Haushalt 1930 bereits „restlos verbraucht“: Wenn der Young-Plan platzte, würde das nicht nur eine Finanzkrise mit sich bringen, sondern das Reich in sofortige Zahlungsschwierigkeiten stürzen.

Snowden war in einer starken Verhandlungsposition, da sein Interesse an einer Inkraftsetzung des Young-Plans geringer war als das all seiner Kontrahenten. Daher beharrte der „eiserne Schatzkanzler“, wie er in Großbritannien bald bewundernd genannt wurde, über mehrere Wochen stur auf seinen Forderungen, wodurch auch die Verhandlungen über den Truppenabzug verzögert wurden. Aus innenpolitischen Gründen weigerte sich nämlich Briand, der mittlerweile zum elften Mal Ministerpräsident geworden war, vor Einigung in der Reparationsfrage einen Termin für die Räumung zu nennen. Eine Lösung wurde schließlich durch Umschichtungen innerhalb der Gläubigertranchen, vor allem aber auf Kosten des Deutschen Reichs erreicht. Deutschland verzichtete auf den so genannten surplus, die Differenz zwischen Dawes-Plan- und Young-Plan während der fünfmonatigen Übergangszeit in Höhe von 300 Millionen Reichsmark. Dadurch konnten die britischen Forderungen zu drei Vierteln befriedigt werden. Außerdem verzichtete Stresemann für mehrere Millionen Reichsmark jährlich zusätzlich auf jede Möglichkeit eines Zahlungsaufschubs. In der Frage der Sachlieferungen schließlich fand man Kompromisslösungen.

Nun war auch Briand bereit, in der Räumungsfrage nachzugeben und willigte auf den 30. Juni 1930 als Endtermin für das besetzte Rheinland ein, und auch die französische Forderung, die Entmilitarisierung des Rheinlands kontrollieren zu wollen, erhob er nicht mehr. Damit waren der Young-Plan und die Rheinlandräumung grundsätzlich beschlossene Sache, doch weil die Verhandlungen deutlich mehr Zeit in Anspruch genommen hatten als geplant, verabredete man, auf einer zweiten Konferenz die verbliebenen Restfragen zu klären.

Die zweite Haager Konferenz fand vom 3. bis zum 20. Januar 1930 statt. Hier wurden Fragen zumeist technischer Natur geklärt, nämlich die Gründung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), die den Reparationsagenten Parker Gilbert ersetzen sollte, die Frage, ob, wie im Versailler Vertrag vorgesehen, die Gläubiger im Falle eines deutschen Zahlungsversäumnisses weiterhin Sanktionen verhängen durften, und die Mobilisierung einer ersten Tranche der Reparationen.

Zwar hatte sich in der Zwischenzeit mit dem New Yorker Börsenkrach vom 24. Oktober 1929 gezeigt, dass der amerikanische Kapitalmarkt auf absehbare Zeit außerstande wäre, den gesamten Wert der deutschen Reparationsschuld für die europäischen Gläubigermächte vorzufinanzieren, die somit die interalliierten Kriegsschulden bei den USA auf einen Schlag zurückzahlen wollten. Dennoch beharrte der neue französische Ministerpräsident André Tardieu treu dem französischen Ziel, endlich finanzielle Sicherheit zu gewinnen, darauf, dass ein möglichst großer Teil mobilisiert und damit seinem Land sofort zur Verfügung gestellt würde. Um die Deutschen an einer Mobilisierung der Reparationen zu interessieren, schlug er vor, einen Teil der Young-Anleihe, wie das neue Finanzprodukt genannt wurde, an das Reich auszuzahlen. Da die Regierung Müller chronische Probleme damit hatte, den Haushalt auszugleichen, willigte sie ein. In der Young-Anleihe wurden 200 Millionen Dollar Reparationen mit 100 Millionen US-Dollar für das deutsche Reich gepoolt. Dadurch und weil man eine weitere Auslandsanleihe der Reichsregierung in das Vertragswerk einbezog, wurde ihre Kreditwürdigkeit im Ausland eng an ihre pünktliche Begleichung der Reparationen gekoppelt. Gleichzeitig musste der neue Außenminister Julius Curtius die Endgültigkeit des Young-Plans feierlich bekräftigen und versprechen, dass Deutschland von den Möglichkeiten, die Reparationszahlungen aufzuschieben, nicht leichtfertig Gebrauch mache.

Ärgerlicher noch war eine weitere Konzession, die Curtius machen musste: Es war in den vergangenen Verhandlungen nämlich offengeblieben, wann die Reichsregierung die monatlichen Fälligkeiten überweisen musste: Während die Deutschen gerne zum Ultimo zahlen wollten, beharrten die Gläubigermächte einhellig darauf, dass bereits in der zweiten Woche des Monats überwiesen werde. Über die gesamte Laufzeit des Young-Plans berechnet bedeutete dies für die deutsche Seite einen Zinsverlust und damit eine Verteuerung um 80 Millionen Reichsmark.

Hierüber empörte sich Reichsbankchef Schacht. Er hatte bereits den Young-Plan in der Gestalt, wie er in Paris ausgehandelt worden war, für zu teuer für die deutsche Leistungsfähigkeit gehalten. Nachdem er auf der ersten Haager Konferenz zu Deutschlands Ungunsten noch einmal verschlechtert worden war, war er bereits auf Oppositionskurs zur Reichsregierung gegangen und hatte einen weiteren Auslandskredit, den Finanzminister Hilferding zur Deckung von Haushaltslöchern brauchte, torpediert. Dennoch hatte ihn Curtius in die deutsche Delegation geholt, damit er beim Aufbau der BIZ mitarbeiten sollte. Als bekannt wurde, dass Deutschland ein weiteres Mal hatte nachgeben müssen, begann er in eigener Verantwortung politische Forderungen für den Aufbau der neuen Bank zu stellen, sodass das Organisationskomitee seine Arbeit erst einmal einstellte. Schacht musste von den Ministern regelrecht gezwungen werden, konstruktiv mitzuarbeiten, was er in der Folge zwar auch tat, doch schadete der Eklat dem Vertrauen der Gläubigermächte und namentlich Frankreichs in die deutsche Zahlungsbereitschaft.

Dass der französischen Öffentlichkeit dieses Vertrauen fehlte, war der Grund für die langen und dornigen Verhandlungen in der Sanktionsfrage. Tardieu meinte, dieser Tagesordnungspunkt sei nur deshalb „notwendig, weil es nun einmal den Parlamentarismus gibt“. Schließlich einigte man sich auf einen dilatorischen Formelkompromiss, wonach die Gläubigermächte ihre „volle Handlungsfreiheit“ zurückerhielten, falls der Internationale Gerichtshof feststellen sollte, dass das Reich dabei sei, den Young-Plan zu „zerreißen“. Das könnte von den öffentlichen Meinungen der beteiligten Länder jeweils unterschiedlich interpretiert werden: Die Franzosen lasen darin die Chance, auf die robusten Sanktionsmöglichkeiten des Versailler Vertrags zurückzugreifen, während die Deutschen darin bloß die im Völkerrecht ohnehin jedem souveränen Staat zustehende Handlungsfreiheit erkannten. Nachdem auch diese Frage geklärt war, konnte der „Neue Plan“, wie der Young-Plan offiziell hieß, und die Vereinbarung über die Rheinlandräumung am 20. Januar 1930 von den Regierungschefs der sechs Mächte unterzeichnet werden. Sie gaben dabei ihrer Hoffnung Ausdruck, dass „in naher Zukunft die Folgen des Weltkriegs als geregelt angesehen werden können.“

Inhalt

Der Young-Plan sah eine deutsche Reparationsschuld in Höhe von umgerechnet 36 Milliarden Reichsmark vor, die verzinst bis zum Jahre 1988 zurückgezahlt werden sollte, wodurch sich eine zu zahlende Gesamtsumme von 112 Milliarden Reichsmark ergeben hätte. Die Annuitäten sollten rasch von 1,7 Milliarden auf 2,1 Milliarden Reichsmark steigen, nach 1966 auf 1,65 Milliarden Reichsmark sinken. Nimmt man das Jahr 1930 als Grundlage, musste das Deutsche Reich jährlich durchschnittlich den Gegenwert von rund 12 Prozent seines Exports, von 2,5 Prozent seines Nettosozialprodukts und 7,3 Prozent sämtlicher öffentlicher Einnahmen bezahlen.

Der Transferschutz des Dawes-Plans wurde abgeschafft, das heißt, das Reich war künftig selbst dafür verantwortlich, dass die aus dem Steueraufkommen aufgebrachte Summe in Devisen oder Sachleistungen an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich überwiesen werden konnte. Diese Institution übernahm die Funktionen der im Versailler Vertrag vorgesehenen Reparationskommission, die ebenso wie das Amt des Generalagenten für Reparationszahlungen abgeschafft wurde. Ebenso verschwanden auch die Kontrollmöglichkeiten, die sich die Gläubigermächte im Dawes-Plan über die Deutsche Reichsbahn und die Reichsbank gesichert hatten, sowie der Wohlstandsindex, das heißt, Deutschland konnte sicher sein, auch bei günstiger Konjunkturlage nicht mehr zahlen zu müssen.

Die Sachlieferungen, mit denen Deutschland vielfach Unternehmen der Gläubigerländer Konkurrenz gemacht hatte, sollten nach zehn Jahren auslaufen. Die verbleibende Zahlungsverpflichtung in Devisen war aufgeteilt in eine so genannte ungeschützte Annuität, die unter allen Umständen in Devisen überwiesen werden musste und gleichbleibend 600 Millionen Reichsmark betrug. Die mehr als doppelt so große so genannte geschützte Annuität konnte im Fall einer „verhältnismäßig kurzen Depression“ zunächst in Reichsmark transferiert werden. Die Devisen mussten aber spätestens im übernächsten Jahr nachgeliefert werden. In diesem Fall hatte ein so genannter Beratender Sonderausschuss zusammenzutreten, der einer Regierungskonferenz Vorschläge zu unterbreiten hatte, wie Deutschland seine Devisenprobleme werde überwinden können. Eine Änderung des Plans durfte er allerdings nicht vorschlagen, denn der Young-Plan erhob den Anspruch, die deutschen Reparationsverpflichtungen endgültig zu regeln. Im Fall eines Transferaufschubs hatte Frankreich einen Garantiefonds in Höhe von umgerechnet 500 Millionen Reichsmark einzurichten, aus dem die Devisenverluste der kleineren Gläubigermächte ausgeglichen werden sollten. Die geschützte Annuität war durch ein „Gleichzeitiges Memorandum“, das die Gläubigermächte dem Young-Plan beifügten, eng mit ihren interalliierten Kriegsschulden verkoppelt: Sollten die USA hier zu einem Nachlass bereit sein, würden sie diesen an Deutschland weitergeben.

Am 17. Mai 1930 trat der Young-Plan rückwirkend zum 1. September 1929 in Kraft. Gleichzeitig wurde die Young-Anleihe auf den Markt gegeben (s. u.).

Reaktionen

Frankreich

Der Young-Plan wurde in Frankreich zumeist begrüßt. Die linke und die liberale Presse beurteilten ihn positiv, nur auf der rechten Seite des politischen Spektrums wurde kritisiert, dass der Plan und die mit ihm einhergehende Räumung des Rheinlands sowohl die finanzielle als auch die militärische Sicherheit der Republik beeinträchtige. Oberst François de La Rocque von der rechtsradikalen Veteranenorganisation Croix de Feu bildete sich sogar ein „Komitee gegen die Rheinlandräumung und die Aufgabe des Saargebiets“, das durch Massenproteste und außerparlamentarischen Druck die Ratifizierung des Young-Plans verhindern wollte.

Zwar erlangten diese und ähnliche Strömungen innerhalb der Öffentlichkeit keine Massenwirksamkeit. Da sich aber alle Regierungen der Jahre 1926 bis 1932 auf eine Koalition der politischen Mitte mit den Nationalisten und Rechtskatholiken zum Beispiel der Fédération républicaine stützten, entstanden hier Schwierigkeiten. So war es nicht gelungen, den Young-Plan bis Juli 1929 fertigzustellen, dem letztmöglichen Termin für die Ratifizierung des Abkommens über die interalliierten Kriegsschulden. Poincaré musste also die Kammer bitten, das Mellon-Bérenger-Abkommen zu ratifizieren, bevor Deutschland dem Young-Plan zugestimmt hatte. Sowohl die politische Rechte als auch die oppositionellen Sozialisten, die Briands Außenpolitik ansonsten unterstützen, bestanden auf einer Verkoppelung beider Schulden, die von den USA aber strikt abgelehnt wurde. Der gesundheitlich bereits angeschlagene Ministerpräsident konnte nur dadurch die Ratifizierung durchsetzen, dass er die Vertrauensfrage stellte. Mit knapper Mehrheit stimmte die Kammer am 12. Juli 1929 dem Kriegsschuldenabkommen zu, beschloss aber gleichzeitig den Vorbehalt, dass man es nur bedienen werde, solange man hinreichend Reparationen von Deutschland einnehme. Da eine vorbehaltliche Ratifizierung von den USA nicht anerkannt würde, wählte man hierfür eine andere Formulierung als im Senat, der zweiten Parlamentskammer. Dadurch erlangte der Vorbehalt keine Rechtskraft und das Schuldenabkommen wurde rechtskräftig. Poincaré trat wenige Tage später zurück. Sein Nachfolger wurde Außenminister Briand, der ein kurzlebiges, so genanntes „Ferienkabinett“ bildete, das sich in erster Linie die Verabschiedung des Young-Plans auf die Agenda schrieb. Er scheiterte bald an dem Paradox der französischen Verständigungspolitik, die den Idealen der politischen Linken folgte, aber von Mitte-rechts-Regierungen betrieben wurde. Als ein Abgeordneter der linksbürgerlichen Radikalsozialisten, die Briands Außenpolitik eigentlich unterstützten, im Oktober 1929 aus innenpolitischen Gründen eine Debatte über die Außenpolitik verlangte, stellte Briand die Vertrauensfrage und unterlag – mehrere Abgeordnete seiner eigenen Mehrheit, denen seine Außenpolitik zu nachgiebig war, stimmten gegen ihn.

Sein Nachfolger wurde André Tardieu von der rechtsliberalen Alliance démocratique. Ihm gelang es am 29. März 1930, für die Ratifizierung des Young-Plans eine eindrucksvolle Mehrheit in der Kammer zu sichern. Zu diesem Zweck hatte er die Parlamentsberatung, einem Wunsche mehrerer Abgeordneter der Fédération républicaine folgend, eigens solange verzögert, bis der deutsche Reichstag zugestimmt hatte. Zum anderen überzeugte die Rede des neuen Finanzministers Paul Reynaud, der eine überaus positive Bilanz zog: Der Young-Plan habe die Reparationen der Privatverschuldung Deutschlands gleichgestellt und sie somit abgesichert, er decke die interalliierten Kriegsschulden ab und erbringe einen Überschuss zum Wiederaufbau der im Krieg zerstörten französischen Gebiete. Zwar habe man die ursprünglich festgelegte Summe von 132 Milliarden Goldmark plus Zinsen opfern müssen, aber „dieses Opfer ist der Preis der endgültigen Lösung“. Das ursprüngliche Ziel, die Reparationen in großem Stil zu mobilisieren und somit die interalliierten Schulden auf einen Schlag zurückzuzahlen, erwähnte er nicht, denn eine Finanzaktion dieses Ausmaßes war nach dem New Yorker Börsenkrach vom Oktober 1929 vollends illusorisch geworden.

Nach der Verabschiedung des Young-Plans strebten die Franzosen eine engere Zusammenarbeit mit dem deutschen Reich an. Tardieu nannte gegenüber dem deutschen Botschafter die „bewusste Annäherung an Deutschland“ als Ziel seiner Regierung, und Briand legte am 17. Mai 1930, dem Tag des Inkrafttretens des Young-Plans, in Genf sein Memorandum zur Gründung einer Europäischen Union vor. Mit der endgültig scheinenden Lösung der Reparationsfrage und dem Abzug aus dem besetzten Rheinland schienen die letzten aus dem Versailler Vertrag herrührenden Streitpunkte liquidiert, der Weg schien frei für eine sichere und friedliche Zukunft.

Deutschland

Obwohl dies eine finanzielle Entlastung des Deutschen Reiches gegenüber bestehenden Abkommen bedeutete, versuchten die nationalistischen Vereinigungen Deutschnationale Volkspartei (DNVP), Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) und der Stahlhelm diesen Plan im Wege einer Volksabstimmung zu Fall zu bringen. Der DNVP-Vorsitzende Alfred Hugenberg nannte den Plan eine „Maschinerie des Hochkapitalismus zur Unterjochung Deutschlands“, vor allem die lange Dauer der Zahlungsverpflichtung wurde in der nationalistischen Agitation hervorgehoben („Bis in die dritte Generation müsst ihr fronen!“). Sie gründeten im Juli 1929 den „Reichsausschuß für das Volksbegehren gegen den Young-Plan“. Am 22. Dezember 1929 stimmten die Bürger über das „Freiheitsgesetz“ ab, das den ganzen Versailler Vertrag revidieren sollte und die Bestrafung der Unterzeichner des Planes durch Zuchthaus wegen Landesverrats enthielt.

Das Volksbegehren scheiterte in der zweiten Instanz, da für einen Erfolg des Volksentscheides die Zustimmung von 50 Prozent aller Wahlberechtigten nötig gewesen wäre, aber nur 13,5 Prozent aller Wahlberechtigten zur Wahl gingen. Diese 13,5 Prozent Wählerstimmen bestanden aus 5.838.890 Ja-Stimmen und nur 338.195 Nein-Stimmen. Damit hatten 94,5 Prozent der Abstimmenden dem Volksbegehren zugestimmt. Die Regierung hatte den Abstimmungstermin absichtlich auf den letzten verkaufsoffenen Sonntag vor Weihnachten gelegt.

In der älteren Forschung wurde oft die These vertreten, die Zusammenarbeit gerade mit dem finanzstarken Hugenberg und den bürgerlichen Rechtsradikalen habe die NSDAP „salonfähig“ gemacht und sei für ihren weiteren Aufstieg von entscheidender Bedeutung gewesen. Dem widerspricht der Berliner Politikwissenschaftler Otmar Jung, indem er zeigt, dass der Aufwärtstrend in den Wahlergebnissen für die NSDAP schon vor der Youngplankampagne eingesetzt hatte. Die oft vertretene Meinung, dass das Volksbegehren den Aufstieg der NSDAP erheblich gefördert habe, führte dazu, dass der Parlamentarische Rat Plebiszite im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (außer für Gebietsänderungen der Länder) nicht einführte.

Weitere Entwicklung

Nachdem es nach einem Vorschlag des amerikanischen Präsidenten Herbert Hoover während der Weltwirtschaftskrise zu einem allgemeinen Zahlungsmoratorium (Hoover-Moratorium) kam, wurde der Young-Plan durch die Konferenz von Lausanne im Juli 1932 aufgehoben.

Young-Anleihe

Mit der Young-Anleihe verschuldete sich das Reich mit 1,47 Milliarden Reichsmark (300 Millionen Goldmark) zu 5,5 Prozent Zinsen auf 35 Jahre (bis 1965). Zwei Drittel der Summe gingen an die Reparationsgläubiger und zur Stützung der deutschen Konjunktur, ein Drittel an die Deutsche Reichspost und die Deutsche Reichsbahn. Trotz des nach dem Schwarzen Donnerstag (im Deutschen Schwarzer Freitag genannt) recht flauen Kapitalmarktes war die Anleihe beim internationalen Publikum ein großer Erfolg. Nach der Machtübernahme Hitlers wurde die Zinszahlung eingestellt. Durch das Londoner Schuldenabkommen musste die Anleihe mit neuen Bedingungen wieder bedient werden. Die Restlaufzeit verlängerte sich bis 1980, der Kupon wurde allerdings gekürzt. Die rückständigen Zinsen der Jahre 1933 bis 1944 wurden in eine sog. Fundierungsschuldverschreibung umgewandelt und bis 1972 abbezahlt. Die Zinsen von 1945 bis 1952 waren aufgrund des Verhandlungsgeschicks von Hermann Josef Abs erst mit einer Wiedervereinigung Deutschlands nachzuzahlen, verbrieft durch Bezugsscheine. Diese Bezugsscheine wurden zeitweise wie historische Wertpapiere (obwohl weiterhin gültig) zu Niedrigstpreisen verscherbelt, da eine Wiedervereinigung unwahrscheinlich schien. Sie lebten aber am 3. Oktober 1990 auf, so dass Deutschland erneut eine Fundierungsschuldverschreibung (WKN u. a. 117012, 117016 und 117020) mit einem Drei-Prozent-Kupon, einem Volumen von 200 Millionen D-Mark und einer Laufzeit von 20 Jahren ausgab, in die die Bezugsscheine umgewandelt werden konnten. Im Oktober 2010 wurden vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen die letzten Zahlungen getätigt. Die wenigen Anleihen, bei denen die damaligen Inhaber das Tauschangebot von 1953 nicht annahmen, unterliegen noch der ursprünglichen Gold-Klausel, die eine Rückzahlung in Gold ermöglichte. Vereinzelt werden deshalb Prozesse gegen die Bundesrepublik in den USA geführt. Das Schicksal der Young-Anleihe wird von dem der Dawes-Anleihe geteilt.

Literatur

  • Hermann Graml: Zwischen Stresemann und Hitler. Die Außenpolitik der Präsidialkabinette Brüning, Papen und Schleicher. Oldenbourg Verlag, München 2001, ISBN 3-486-64583-8, (Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 83).
  • Philipp Heyde: Das Ende der Reparationen. Deutschland, Frankreich und der Youngplan 1929–1932. Schöningh, Paderborn 1998, ISBN 3-506-77507-3, (Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart), (Zugleich: Berlin, Freie Univ., Diss., 1996). Digitalisat
  • Bruce Kent: The Spoils of War. The Politics, Economics, and Diplomacy of Reparations 1918–1932. Clarendon, Oxford 1989, ISBN 0-19-822738-8.
  • Otmar Jung: Plebiszitärer Durchbruch 1929? Zur Bedeutung von Volksbegehren und Volksentscheid gegen den Youngplan für die NSDAP. In: Geschichte und Gesellschaft. 15/1989, S. 489–510.
  • Franz Knipping: Deutschland, Frankreich und das Ende der Locarno-Ära 1928–1931. Studien zur internationalen Politik in der Anfangsphase der Weltwirtschaftskrise. Oldenbourg, München 1987, ISBN 3-486-53161-1, (Zugleich: Tübingen, Univ., Habil.-Schr., 1984).
  • Julius Curtius: Der Young-Plan. Entstellung und Wahrheit. Franz Mittelbach Verlag, Stuttgart 1950.
  • Hjalmar Schacht: Das Ende der Reparationen. Gerhard Stalling Verlag, Oldenburg 1931.
  • Hans Gestrich: Der Youngplan. Inhalt und Wirkung. Gemeinverständlich dargestellt. Verlag von Philipp Reclam jun., Leipzig 1930, (Reclams Universal-Bibliothek 7061–7062).

Einzelnachweise

  1. Carl-Ludwig Holtfrerich: Amerikanischer Kapitalexport und Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft 1919–1923 im Vergleich zu 1924–1929. In: Michael Stürmer (Hrsg.): Die Weimarer Republik. Belagerte Civitas. 2. erw. Auflage. Athenäum Verlag, Königstein/Ts. 1985, S. 131–157.
  2. Philipp Heyde: Das Ende der Reparationen. Deutschland, Frankreich und der Youngplan 1929 – 1932. Schöningh, Paderborn 1998, S. 38.
  3. Zu den interalliierten Kriegsschulden siehe Denise Artaud: La question des dettes interalliees et la reconstruction de l' Europe (1917–1929). 2 Bde. Champion honore, Paris 1978; Bruce Kent: The Spoils of War. The Politics, Economics, and Diplomacy of Reparations 1918–1932. Clarendon, Oxford 1989, S. 268f u.ö.
  4. Horst Möller: Europa zwischen den Weltkriegen. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 1998, S. 47. (=Oldenbourg Grundriss der Geschichte, Bd. 21)
  5. Hans Wehberg: Locarno, Der Pakt von. In: Karl Strupp (Hrsg.): Wörterbuch des Völkerrechts und der Diplomatie. Dritter Band, Walter de Gruyter, Berlin/Leipzig 1929, S. 995.
  6. Philipp Heyde: Das Ende der Reparationen. Deutschland, Frankreich und der Youngplan 1929 – 1932. Schöningh, Paderborn 1998, S. 39; Franz Knipping: Deutschland, Frankreich und das Ende der Locarno-Ära 1928-1931. Studien zur internationalen Politik in der Anfangsphase der Weltwirtschaftskrise. Oldenbourg, München 1987, S. 34–39 ist dagegen der Ansicht, dass die Initiative zur Revision des Dawes-Plans von Schubert ausging.
  7. Bruce Kent: The Spoils of War. The Politics, Economics, and Diplomacy of Reparations 1918–1932. Clarendon, Oxford 1989, S. 282.
  8. Philipp Heyde: Das Ende der Reparationen. Deutschland, Frankreich und der Youngplan 1929 – 1932. Schöningh, Paderborn 1998, S. 43ff.
  9. William C. McNeil: American Money and the Weimar Republic: Economics and Politics on the Eve of the Great Depression. Columbia University Press, New York 1988, S. 216–219.
  10. Philipp Heyde: Das Ende der Reparationen. Deutschland, Frankreich und der Youngplan 1929 –1932. Schöningh, Paderborn 1998, S. 49.
  11. Bruce Kent: The Spoils of War. The Politics, Economics, and Diplomacy of Reparations 1918-1932. Clarendon, Oxford 1989, S. 310.
  12. Philipp Heyde: Das Ende der Reparationen. Deutschland, Frankreich und der Youngplan 1929–1932. Schöningh, Paderborn 1998, S. 51.
  13. Franz Knipping: Deutschland, Frankreich und das Ende der Locarno-Ära 1928-1931. Studien zur internationalen Politik in der Anfangsphase der Weltwirtschaftskrise. Oldenbourg Verlag, München 1987, S. 99.
  14. Philipp Heyde: Das Ende der Reparationen. Deutschland, Frankreich und der Youngplan 1929 – 1932. Schöningh, Paderborn 1998, S. 53.
  15. Philipp Heyde: Das Ende der Reparationen. Deutschland, Frankreich und der Youngplan 1929–1932. Schöningh, Paderborn 1998, S. 54.
  16. Bodo Harenberg (Hrsg.): Chronik des 20. Jahrhunderts. Chronik Verlag, Dortmund 1991, S. 414.
  17. Arnulf Scriba: Weimarer Republik - Außenpolitik - Young-Plan 1929 LeMO, 2. September 2014.
  18. Rainer Meister: Die große Depression. Zwangslagen und Handlungsspielräume der Wirtschafts- und Finanzpolitik in Deutschland 1929-1932. transfer verlag, Regensburg 1991, S. 44 f.
  19. Auch zum Folgenden Philipp Heyde: Das Ende der Reparationen. Deutschland, Frankreich und der Youngplan 1929 – 1932. Schöningh, Paderborn 1998, S. 54–65.
  20. Zur Ratifizierung des Mellon-Bérenger-Abkommens s. Denise Artaud: La question des dettes interalliees et la reconstruction de l' Europe (1917-1929). Champion honore, Paris 1978, Bd. 2, S. 913–918; Bruce Kent: The Spoils of War. The Politics, Economics, and Diplomacy of Reparations 1918-1932. Clarendon, Oxford 1989, S. 304.
  21. Franz Knipping: Deutschland, Frankreich und das Ende der Locarno-Ära 1928-1931. Studien zur internationalen Politik in der Anfangsphase der Weltwirtschaftskrise. Oldenbourg Verlag, München 1987, S. 58. (hier das Zitat)
  22. Zu diesem Paradox siehe Philipp Heyde: Das Ende der Reparationen. Deutschland, Frankreich und der Youngplan 1929 – 1932. Schöningh, Paderborn 1998, S. 55f.
  23. Ferdinand Siebert: Aristide Briand: 1862-1932. Ein Staatsmann zwischen Frankreich und Europa. Rentsch, Erlenbach-Zürich 1973, S. 530–534.
  24. Philipp Heyde: Das Ende der Reparationen. Deutschland, Frankreich und der Youngplan 1929 – 1932. Schöningh, Paderborn 1998, S. 56f. (hier das Zitat)
  25. Cornelia Navari: The Origins of the Briand Plan. In: Diplomacy & Statecraft. 3 (1992), S. 74–104; Ralph Blessing: Der mögliche Frieden. Die Modernisierung der Außenpolitik und die deutsch-französischen Beziehungen 1923-1929. Oldenbourg, München 2008, S. 447–462.
  26. Otmar Jung: Plebiszitärer Durchbruch 1929? Zur Bedeutung von Volksbegehren und Volksentscheid gegen den Youngplan für die NSDAP. Geschichte und Gesellschaft 15, Heft 4 (1989), S. 89–510.
  27. Volker Neumann: Volkswille. Das demokratische Prinzip in der Staatsrechtslehre vom Vormärz bis heute. Mohr Siebeck, Tübingen 2020, ISBN 978-3-16-159658-2, S. 234.
  28. s. hierzu Börse Online 38/09, S. 42–43.
  29. Michael Wala: Weimar und Amerika. Botschafter Friedrich von Prittwitz und Gaffron und die Deutsch-amerikanischen Beziehungen von 1927 bis 1933. Franz Steiner Verlag, Wiesbaden 2001, S. 150f.
  30. DPA-InfolineRS: Geschichte: Deutschland begleicht letzte Kriegsschulden. In: Focus Online. 1. Oktober 2010, abgerufen am 14. Oktober 2018.
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