Vogelschutzgebiet (SPA) „Ziegelberg“
Lage Nagold, Landkreis Calw, Baden-Württemberg, Deutschland
WDPA-ID 555537896
Natura-2000-ID DE-7418-401
Vogelschutzgebiet 55,555 ha
Geographische Lage 48° 32′ N,  44′ O
Meereshöhe von 430 m bis 530 m (ø 480 m)
Einrichtungsdatum 5. Februar 2010
Verwaltung Regierungspräsidium Karlsruhe
f6

Das Gebiet Ziegelberg ist ein 2007 eingerichtetes und mit Verordnung vom 5. Februar 2010 durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum festgelegtes Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7418-401) im baden-württembergischen Landkreis Calw in Deutschland.

Lage

Das rund 56 Hektar große Vogelschutzgebiet „Ziegelberg“ erstreckt sich rund 1,8 Kilometer südöstlich der Nagolder Stadtmitte, östlich des Stadtteils Iselshausen und auf einer durchschnittlichen Höhe von 480 m ü. NHN.

Beschreibung

Beschrieben wird das Schutzgebiet „Ziegelberg“ als „naturnahe, reich strukturierte Landschaft mit Trockengebietstypen, Heckenkomplexen, einem Steinbruch mit offenen Felswänden, Pionierstandorten, Fichten-Kiefern-Mischbeständen sowie extensiv genutzten Offenlandbereichen“.

Bedeutung

Im Vogelschutzgebiet „Ziegelberg“ gibt es regelmäßige Brutvorkommen von Wanderfalken.

Lebensraumklassen

Nichtwaldgebiete mit hölzernen Pflanzen, Gestrüpp usw.
 
2 %
Laubwald
 
1 %
Mischwald
 
4 %
Nadelwald
 
68 %
Trockengelegtes Grünland
 
14 %
Heide, Steppe, Trockenrasen
 
8 %
Binnenlandfelsen, Geröll- und Schutthalden, Sandflächen
 
2 %
Sonstiges (Städte, Straßen, Deponien, Gruben, Industriegebiete)
 
1 %

Schutzzweck

Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich beschrieben:

Brutvögel

Brutvogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und für die in ganz Europa besondere Maßnahmen anzuwenden sind. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 39 Arten. Im Schutzgebiet „Ziegelberg“ ist lediglich eine Art nachgewiesen.

Wanderfalke (Falco peregrinus)

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzung in der Zeit vom 15. Februar bis 30. Juli.

Zugvögel

Weitere, nicht in Anhang I aufgelistete Zugvogelarten, die im Land brüten und für die Schutzgebiete ausgewählt wurden. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 36 Arten. Im Schutzgebiet „Ziegelberg“ ist keine Art nachgewiesen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO). Abgerufen am 15. Februar 2022.
  2. Top25 Viewer - [Top. Karte 1:25000 Baden-Württemberg (Süd)]
  3. Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010. Abgerufen am 15. Februar 2022.
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