Als Zielpunkt bezeichnet man beim Straßenentwurf einen Raumpunkt, auf den der Sichtstrahl des Kraftfahrers (ausgehend vom Augpunkt) gerichtet ist. Es handelt sich dabei um einen wichtigen Parameter bei der Planung und Überprüfung der Sichtweite von Straßen. In der Schweiz wird dieser Parameter auch Endpunkt genannt.

In den Straßenbaurichtlinien wird definiert, in welchem Abstand zum Augpunkt und in welcher Höhe der Zielpunkt über der Fahrbahn angeordnet werden muss. So gilt beispielsweise in Deutschland eine Zielpunkthöhe von entweder 0,50 Meter (Autobahn) oder 1,00 Meter (außerhalb von Autobahnen) über der Fahrbahn.

Normen und Standards

Deutschland
  • Richtlinien für die Anlage von Landstraße (RAL)
  • Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA)
  • Hinweise zur Visualisierung von Entwürfen für außerörtlichen Straßen (H ViSt)
Österreich
  • 03.05.11 Planungsgrundsätze
  • 03.05.12 Plangleiche Knoten – Kreuzungen, T-Kreuzungen
Schweiz
  • SN 640 090b Projektierung, Grundlagen; Sichtweiten
  • SN 640 110 Linienführung; Elemente der vertikalen Linienführung
  • SN 640 273a Knoten; Sichtverhältnisse

Einzelnachweise

  1. Hinweise zur Visualisierung von Entwürfen für außerörtlichen Straßen, FGSV-Verlag, Seite 8
  2. Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, FGSV-Verlag, Seite 111
  3. Richtlinien für die Anlage von Landstraße, FGSV-Verlag, Seite 77
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