Der «Schutz der Bevölkerung vor natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen und anderen Notlagen» in der Schweiz wird im Wesentlichen durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) und die nachgeordnete Zivilschutzorganisation geleistet. Die Zivilschutzorganisation ist dabei als Einsatzmittel der zweiten Staffel (nach Feuerwehr, Polizei und Gesundheitswesen/Rettungsdienst) vorgesehen.

Allgemein

Der Zivilschutz wird in der Schweiz von der Zivilschutzorganisation betrieben, welche dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport unterstellt ist. Dessen Aufgabe im Katastrophenfall umfasst Schutz, Betreuung und Unterstützung der zivilen Bevölkerung. Der Zivilschutz ist schwergewichtig als Einsatzmittel der zweiten Staffel (nach Feuerwehr, Polizei und Gesundheitswesen/Rettungsdienst, aber vor Armeeangehörigen) im Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes positioniert. Angehörige des Zivilschutzes kümmern sich um Schutzbedürftige, aber auch um Kulturgüter. Sie unterstützen die Führungsorgane auf kommunaler und regionaler Ebene und setzen Infrastrukturen wieder instand.

Organisation

Es ist die Aufgabe von Kanton und Gemeinde, ihre Risiken und Gefahren zu kennen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. So richtet sich auch die Organisation des Zivilschutzes nach der Gefährdungsanalyse sowie nach topographischen Gegebenheiten und Strukturen in einem Kanton, einer Region oder einer Gemeinde. Die Organisation kann also unterschiedlich sein. Dabei legen die Kantone und Gemeinden im Rahmen des zur Verfügung stehenden Rekrutierungspotentials den Personalbedarf fest. Die Personalbewirtschaftung und -kontrolle ist Sache des Kantons. Grundsätzlich wird von folgendem Organisationsmodell ausgegangen.

1) Die Mittel der Führungsunterstützung stehen in rechtlichen, administrativen, finanziellen und ausbildungsbezogenen Belangen in der Verantwortung des Zivilschutzkommandanten. Im Einsatz können die Mittel der Führungsunterstützung einem zivilen Führungsorgan unterstellt sein oder, wo dies gegeben ist, zugunsten eines Zivilschutzstabes wirken.

Zivilschutzkommando

Das Zivilschutzkommando ist das Organ, welches den Zivilschutz führt. Es besteht in der Regel aus dem Zivilschutzkommandanten und seinen Stellvertretern.

Kernaufgaben:

  • Führen von Einsätzen
  • Führen des Zivilschutzes in organisatorischer, personeller, materieller und administrativer Hinsicht
  • Vorbereiten, Durchführen und Auswerten der Wiederholungskurse (WK)
  • Sicherstellen der Einsatzbereitschaft von Schutzbauten, Material und Alarmierungsinfrastruktur
  • Vertreten der Belange des Zivilschutzes gegenüber Behörden, Partnerorganisationen, Führungsorganen und der Bevölkerung

Personal und Tätigkeiten:

Zivilschutzkommandant

  • Führen des direkt unterstellten Kaders
  • Erstellen und Nachführen von Planungen
  • Vorbereiten und Durchführen von Besprechungen und Rapporten
  • Vorbereiten und Durchführen von Ausbildungen
  • Beraten der Behörden, Partnerorganisationen, Führungsorgane und der Bevölkerung im Bereich Zivilschutz

Zivilschutzkommandant Stellvertreter

  • Vertreten des Zivilschutzkommandanten bei dessen Abwesenheit
  • Entlasten des Zivilschutzkommandanten in bestimmten Aufgabenbereichen

Führungsunterstützung

Ein Führungsorgan kann seine Aufgaben nur mit Hilfe der Führungsunterstützung erfüllen. Dazu stellt der Zivilschutz Personal für die Sachbereiche Lage, Telematik, ABC-Schutz und Logistische Koordination zur Verfügung.

Lage

Ohne Kenntnis der aktuellen Lage und deren Entwicklung keine Führung! Es gilt, Informationen zu beschaffen, auszuwerten und zu verbreiten. Die Informationen werden in verschiedenen Formen vermittelt, etwa durch Führungskarten, Lageberichte, Nachrichtenkarten, Einsatzjournale, Dispositive, Mittelübersichten oder mittels Lagevorträgen.

Kernaufgaben:

  • Einrichten und Betreiben eines Lagezentrums
  • Erarbeiten und Präsentieren von Lagebild und Lagebeurteilung
  • Erarbeiten, Führen und Präsentieren von Lageprodukten
  • Mitwirken in einem Lageverbund oder Führen eines Lageverbundes

Personal und Tätigkeiten:

Chef Lage

  • Beraten der Mitglieder des Führungsorgans im Bereich Lage
  • Erstellen von Planungen und Einsatzvorbereitungen
  • Aktive Nachrichtenbeschaffung
  • Sicherstellen der Lagedarstellung und Lagebeurteilung
  • Koordinieren des Lagewesens innerhalb des Bevölkerungsschutzes

Stabsassistent

  • Verfassen von Meldungen
  • Führen von Karten und Übersichten
  • Betreiben von Informationsstellen

Telematik

Ohne Telematik keine Kommunikation! Die Telematik unterstützt die Führungsorgane durch Planung, Aufbau, Betrieb und Unterhalt von Telematikverbindungen. Der Zivilschutz verfügt für diese Aufgaben über geeignetes Material und ist ins Sicherheitsnetz Funk der Schweiz (POLYCOM) eingebunden, das die Kommunikation zwischen allen Partnern des Bevölkerungsschutzes ermöglicht.

Kernaufgaben:

  • Erstellen, Betreiben und Unterhalten von Kommunikationsnetzen
  • Betreiben und Unterhalten von Telematikmitteln am Führungsstandort
  • Auslösung der Alarmierung

Personal und Tätigkeiten:

Chef Telematik

  • Beraten der Mitglieder des Führungsorgans im Bereich Telematik
  • Erstellen von Planungen und Einsatzvorbereitungen
  • Vorbereiten und Durchführen der Ausbildung in Wiederholungskursen

Gruppenführer Telematik

  • Führen der Stabsassistenten in der Ausbildung und im Einsatz
  • Sicherstellen der Einsatzbereitschaft aller Übermittlungs- und Telematikmittel
  • Sicherstellen von Betrieb und Unterhalt sämtlicher interner und externer Verbindungen

Stabsassistent

  • Verfassen von Meldungen
  • Aufbauen, Betreiben und Unterhalten von Kommunikationsnetzen (Draht und Funk)
  • Unterstützen und Anleiten von Einsatzkräften bezüglich Handhabung der Telematikmittel

ABC-Schutz

Bei ABC-Ereignissen ist es wichtig, diese rasch zu erkennen, kompetent zu beurteilen und richtig darauf zu reagieren. Der Bereich ABC-Schutz nimmt in der Führungsunterstützung eine wichtige, beratende Stellung ein.

Kernaufgaben:

  • Im Falle erhöhter Radioaktivität: Messen der Ortsdosisleistung und Nachweis von radioaktiver Kontamination. Unterstützen der ABC-Ereignisdienste beim Messen von Schadstoffen.
  • Unterstützen der ABC-Ereignisdienste bei der Bewältigung von ABC-Grossereignissen und ABC-Katastrophen
  • Aufbauen oder Übernehmen einer ABC-Dekontaminationsstelle für Personen, Geräte und Fahrhaben sowie anschliessendes Betreiben derselben. Dekontamination von Oberflächen
  • Unterstützung der ABC-Ereignisdienste beim Sicherstellen von Boden, Wasser- und Luftproben

Personal und Tätigkeiten:

Chef ABC-Schutz

  • Beraten der Mitglieder des Führungsorgans im Bereich ABC-Schutz
  • Erstellen von Planungen und Einsatzvorbereitungen
  • Vorbereiten und Durchführen der Ausbildung in Wiederholungskursen

Sachkundiger Strahlenschutz

  • Instruieren verpflichteter Personen/Formationen bezüglich Strahlenschutzmassnahmen
  • Beraten einsatzverantwortlicher Personen bezüglich Strahlenschutzmassnahmen

A-Spürer

  • Messen der Ortsdosisleistung und der radioaktiven Kontamination bei erhöhter Radioaktivität
  • Erstellen zugehöriger Meldungen
  • Mithilfe bei Dekontamination

Logistische Koordination

Ohne Logistik kein Einsatz! Koordinationsbedarf in der Logistik des Bevölkerungsschutzes besteht, wenn mehrere Partnerorganisationen über längere Zeit im Einsatz stehen und die gleichen oder ähnlichen logistischen Bedürfnisse haben. Ziel der logistischen Koordination ist es, die Fachlogistik (Logistik der einzelnen Partnerorganisationen) der Partnerorganisationen zu unterstützen, Doppelspurigkeiten im Bereich der Logistik zu vermeiden und Kosten zu senken.

Kernaufgaben:

  • Koordinieren logistischer Massnahmen. Erbringen logistischer Leistungen
  • Erstellen von Planungen im Bereich der Logistik
  • Beraten der Führungsorgane in logistischen Belangen

Personal und Tätigkeiten:

Chef Logistische Koordination

  • Beraten der Mitglieder des Führungsorgans im Bereich Logistik
  • Koordinieren der logistischen Massnahmen und Mittel
  • Erstellen von Planungen und Einsatzvorbereitungen

Schutz und Betreuung

Bei Katastrophen und Notlagen muss in erster Linie der gefährdeten oder hilfsbedürftigen Bevölkerung geholfen werden. Unter Betreuung werden all jene Massnahmen verstanden, welche bezwecken, Menschen aufzunehmen, zu beherbergen, zu ernähren, zu kleiden, zu pflegen und für deren Wohlergehen zu sorgen. Die Selbstständigkeit und Selbstverantwortung der schutzsuchenden Menschen soll unterstützt und gefördert werden.

Kernaufgaben:

  • Betreuen von schutzsuchenden Personen
  • Unterstützen der Einsatzkräfte
  • Unterstützen des öffentlichen Gesundheitswesens

Personal und Tätigkeiten:

Zugführer Betreuung

  • Führen eines Betreuungszuges in der Ausbildung und im Einsatz
  • Erstellen von Planungen und Einsatzvorbereitungen
  • Vorbereiten und Durchführen der Ausbildung in Wiederholungskursen

Gruppenführer Betreuung

  • Führen der Betreuer in der Ausbildung und im Einsatz
  • Einrichten und Betreiben von Betreuungsstellen
  • Sicherstellen von Empfang, Registrierung und Betreuung von schutzsuchenden Personen

Gruppenführer Sanität

  • Führen der Sanitäter in der Ausbildung und im Einsatz
  • Sicherstellen der Nothilfe auf dem Schadenplatz
  • Organisieren und Überwachen von Pflegemassnahmen unter Anleitung von medizinischem Fachpersonal

Sanitäter

  • Leisten von Nothilfe auf dem Schadenplatz
  • Unterstützen des öffentlichen Gesundheitswesens

Psychologischer Nothelfer

  • Psychologische Betreuung der Einsatzkräfte des Zivilschutzes

Betreuer

  • Betreiben von Betreuungsstellen
  • Unterstützen des öffentlichen Gesundheitswesens

Kulturgüterschutz

Kulturgüter sind bewegliche oder unbewegliche Güter, die für das kulturelle Erbe von grosser Bedeutung sind, wie z. B. Denkmäler, Kunstwerke, Bücher und andere Gegenstände. Der Zivilschutz hilft mit, einen wirksamen Schutz des Kulturgutes sicherzustellen. Neben kriegerischen Ereignissen sind Kulturgüter durch natur- und technikbedingte Gefahren sowie durch Diebstahl, Vandalenakte, unsachgemässe Lagerung und Unkenntnis bedroht.

Internationale Grundlage des Kulturgüterschutzes bildet das Haager Abkommen von 1954. Dieses fordert von den Staaten, die dem Abkommen beigetreten sind, die Sicherung der Kulturgüter in Friedenszeiten (erfassen, dokumentieren, geschützt unterbringen) und deren Respektierung durch die Armeen im Kriegsfall. Die Schweiz ist dem Abkommen 1962 beigetreten und hat 1966 ein eigenes Bundesgesetz erlassen.

Definition Kulturgüter: Kulturgüter sind bewegliche oder unbewegliche Güter, die für das kulturelle Erbe von grosser Bedeutung sind, wie z. B. Bau-, Kunst- oder geschichtliche Denkmäler kirchlicher oder weltlicher Art, archäologische Stätten, Gruppen von Bauten, die als Ganzes von historischem oder künstlerischem Interesse sind, Kunstwerke, Manuskripte, Bücher und andere Gegenstände.

Neben kriegerischen Ereignissen sind Kulturgüter durch natur- und technikbedingte Gefahren sowie durch Diebstahl, Vandalenakte, unsachgemässe Lagerung (Feuchtigkeit) und Unkenntnis bedroht.

Die wichtigsten Objekte sind im Schweizerischen Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung erfasst. Dies bildet neben den rechtlichen Grundlagen einen ersten Schritt zu deren Schutz. Dank Kenntnis von Standort und Bezeichnung können weitere Schutzmassnahmen geplant werden. Bewegliches Kulturgut wird erfasst und in Detailinventaren mit Hilfe von Fotoaufnahmen, Kurzbeschrieben und den Minimalmassen (Länge × Breite × Tiefe) der Objekte dokumentiert. Archivalien und Bibliotheksbestände werden mikroverfilmt. Dadurch kann einerseits das Original sachgerecht gelagert werden, andererseits sind die Informationen mittels Mikrofilm sichergestellt. Vielfach werden im Rahmen von Restaurierungen Gebäudedokumentationen erstellt. Diese umfassen Pläne, Beschreibungen über die verwendeten Baumaterialien, Informationen zu Innenausstattungen und zu Mobiliar sowie Fotoaufnahmen. Ziel dieser Massnahmen ist es, im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung, Grundlagen für den Wiederaufbau eines Gebäudes zu haben. Mögliche Gefahrenquellen für das Kulturgut werden erfasst und mit entsprechenden Massnahmen ihre Auswirkungen auf das Kulturgut möglichst minimiert. Ist bei beweglichem Kulturgut mit einer Auslagerung zu rechnen, wird eine Evakuationsplanung erstellt, welche auch die Menge der Kulturgüter sowie deren Raum- und Einrichtungsbedarf einschliesst. Für bedeutende Sammlungen und Archivbestände werden spezielle Schutzräume, die Kulturgüterschutzräume, erstellt. Wird aufgrund einer Gefahrenanalyse die Evakuation des Kulturgutes beschlossen, sind geeignete Lagerungsorte (Zugang, klimatische Bedingungen) bereits erfasst und benutzerfreundlich eingerichtet. Im Schadenfall werden kurzfristig Notdepots belegt.

Der Chef Kulturgüterschutz ist je nach Gemeinde entweder ein Kompaniekommandant (Hauptmann), ein Zugführer (Leutnant) oder ein Gruppenführer (Korporal). Gelegentlich werden für diese Position externe Personen angeworben, die keine Zivilschutzgrundausbildung absolviert haben, dafür aber tief mit dem jeweiligen Einsatz- respektive Wohnort verwurzelt sind. Oft werden Kunsthistoriker, Historiker, Lehrer oder andere sachbezogene Berufe eingesetzt.

Kernaufgaben:

  • Erstellen von Planungen und Basisdokumentationen
  • Erstellen von Einsatzplänen in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
  • Umsetzen von Schutzmassnahmen (Evakuierung, Lagerung usw.) für Kulturgüter im Ereignisfall
  • Beraten der Führungsorgane, Einsatzdienste und Besitzer von Kulturgut

Personal und Tätigkeiten:

Chef Kulturgüterschutz

  • Beraten der Gemeindebehörden und Partner im Bevölkerungsschutz in allen relevanten Fragen des KGS
  • Erstellen von Einsatzdokumentationen und Einsatzplänen in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr

Kulturgüterschutz-Spezialist

  • Mithilfe beim Erstellen und Aktualisieren eines Inventars der Kulturgüter in der Gemeinde
  • Durchführen von Sofortmassnahmen zur Schadensbegrenzung an Kulturgütern nach der Anleitung des Chefs KGS oder von Fachexperten
  • Vorbereiten und Durchführen der Ausbildung in Wiederholungskursen

Unterstützung

Bei natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen geht es in erster Linie um Personenrettung, Schadensbegrenzung und Instandstellungsarbeiten – Aufgaben, die gemeinsam mit der Feuerwehr angegangen werden.

Kernaufgaben:

  • Orten und Retten aus Trümmerlagen inklusive Bauen von Stollen
  • Ausführen von behelfsmässigen, technischen Sicherungsarbeiten zur Schadensbegrenzung oder zur Abwehr von Folgeschäden
  • Erstellen von temporären, technischen Infrastrukturen auf Schadenplätzen oder für wichtige Objekte
  • Ausführen von behelfsmässigen, technischen Instandstellungs- oder Präventivarbeiten an Schutzsystemen, Bauwerken oder natürlichen Objekten für eine erste Wiederherstellung der Schutzfunktion und der elementaren Lebensgrundlagen
  • Ausführen von speziellen Kernaufgaben der Partnerorganisationen zur Unterstützung oder Ablösung

Personal und Tätigkeiten:

Zugführer Unterstützung

  • Führen eines Unterstützungszuges in der Ausbildung und im Einsatz
  • Sicherstellen von Planungen und Einsatzvorbereitungen in seinem Bereich
  • Vorbereiten und Durchführen der Ausbildung in Wiederholungskursen

Gruppenführer Unterstützung

  • Führen der Pioniere in der Ausbildung und im Einsatz
  • Vorbereiten und Durchführen von Ausbildungssequenzen in Wiederholungskursen

Pionier

  • Durchführen von Rettungen aus Trümmerlagen
  • Ausführen technischer Sicherungs- und Instandstellungsarbeiten
  • Unterstützen der Polizei und Feuerwehr

Logistik

Unter Logistik versteht man die Sicherstellung des Betriebs von Standorten, das Verfügbarmachen von Versorgungsgütern, den Transportmittel- und Baugeräteeinsatz, die Wartung und Bereitstellung des Materials sowie die Verpflegung. Diese Leistungen werden nicht nur für den Zivilschutz, sondern im Bedarfsfall auch für die Partnerorganisationen und die Bevölkerung erbracht.

Kernaufgaben:

  • Unterhalten und Betreiben von Standorten
  • Verfügbarmachen von Versorgungsgütern und Sicherstellen der Haushaltsführung
  • Sicherstellen der Administration und Rechnungsführung von Dienstleistungen
  • Bereitstellen und Instandhalten von Material
  • Sicherstellen von Transporten

Personal und Tätigkeiten:

Chef Logistisches Element (Feldweibel)

  • Planen, Organisieren und Leiten des Dienstbetriebes
  • Einrichten einer Transportzentrale und Organisieren von Fahrzeugen
  • Planen und Organisieren von Unterhalt und Werterhaltung der Schutzanlagen
  • Planen und Organisieren der Instandhaltung des Materials

Rechnungs- und Haushaltführer (Fourier)

  • Sicherstellen der Rechnungsführung
  • Sicherstellen der Haushaltsführung
  • Organisieren der Güterbeschaffung und -verteilung

Küchenchef

  • Leiten des Küchenbetriebes
  • Zubereiten von Mahlzeiten für eine grössere Anzahl von Personen
  • Übernahme und Rückgabe einer Küche
  • Anwenden und Durchsetzen der Hygiene-, Umwelt- und Sicherheitsvorschriften in der Küche

Fahrer

  • Selbstständiges und korrektes Übernehmen und Abgeben von Fahrzeugen und Anhängern
  • Sicheres Führen und Bedienen von Fahrzeugen und Anhängern
  • Korrektes Verhalten in Unfallsituationen

Koch

  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Sicherstellen der Hygiene- und Qualitätssicherung
  • Betreiben von stationären sowie mobilen Küchen

Anlagewart

  • Ausführen von Unterhaltsarbeiten
  • Sicherstellen der Einsatzbereitschaft der technischen Einrichtungen
  • Gewährleisten des technischen Betriebes
  • Beheben von Störungen

Materialwart

  • Inventarisierung
  • Zweckmässige Materiallagerung
  • Instandhaltungsarbeiten
  • Bereitstellen des Materials
  • Ausleihe und Rücknahme des Materials

Funktionen und Grade

Die Gradstruktur richtet sich nach Anhang 1 der Verordnung über den Zivilschutz vom 11. November 2020.

Sie legt die Grade gemäss Funktionen wie folgt fest:

Funktion Grade
Zivilschutz-Kommandant/in Oberst, Oberstleutnant, Major oder Hauptmann
Zivilschutz-Kommandant Stellvertreter/in Major, Hauptmann oder Oberleutnant
Chef/in Lage

Chef/in Telematik

Chef/in ABC-Schutz

Chef/in Logistische Koordination

Chef/in Kulturgüterschutz

Zugführer/in Betreuung

Zugführer/in Unterstützung

Leutnant (Beförderung zum Oberleutnant durch den Zivilschutz-Kommandant/in möglich)
Chef/in Logistisches Element Feldweibel
Rechnungs- und Haushaltführer/in Fourier
Gruppenführer/in Telematik

Gruppenführer/in Betreuung

Gruppenführer/in Sanität

Gruppenführer/in Unterstützung Küchenchef/in

Korporal (Beförderung zum Wachtmeister durch den Zivilschutz-Kommandant/in möglich)
Zentralist/in (Spezialist/in)

Polycom-Dispatcher/in (Spezialist/in)

A-Spürer/in (Spezialist/in)

Sachkundige/r Strahlenschutz (Spezialist/in)

Psychologische/r Nothelfer/in (Spezialist/in)

Sanitäter/in (Spezialist/in)

Anlagewart/in (Spezialist/in)

Materialwart/in (Spezialist/in)

Kulturgüterschutz-Spezialist/in (Spezialist/in)

Führungsunterstützer/in

Betreuer/in

Pionier/in

Zivilschutzsoldat (Beförderung zum Gefreiten durch den Zivilschutz-Kommandant/in möglich)

Dienstpflicht

Das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) bestimmt den Kreis der Dienstpflichtigen, die Ausnahmen und die Dauer der Dienstpflicht.

Schutzdienstpflichtige Personen sind alle Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die für die Schutzdienstleistung tauglich sind. (Art. 29, Abs. 1). Die Rekrutierung erfolgt in einem gemeinsamen Verfahren mit Militär und Zivildienst.

Von der Schutzdienstpflicht ausgenommen sind gemäss Art. 29, Abs. 2, Personen, die:

  • militär- oder zivildienstpflichtig sind;
  • die Rekrutenschule absolviert haben;
  • mindestens so viele Diensttage Militärdienst und Zivildienst geleistet hat, wie die Rekrutenschule dauert;
  • Wohnsitz im Ausland haben.
  • Ausserdem sind gewisse Behördenmitglieder (beispielsweise Bundesrat oder Mitglieder der Bundesversammlung) von der Schutzdienstpflicht ausgenommen. (Art. 30)

Zur Dauer der Dienstpflicht hält das BZG fest (Art. 31):

  1. Die Schutzdienstpflicht ist zwischen dem Tag, an dem die Person 18 Jahre alt wird, und dem Ende des Jahres, in dem sie 36 Jahre alt wird, zu erfüllen.
  2. Sie dauert zwölf Jahre.
  3. Sie beginnt mit dem Jahr, in dem die Grundausbildung absolviert wird, spätestens jedoch mit dem Jahr, in dem die Person 25 Jahre alt wird.
  4. Sie ist nach insgesamt 245 geleisteten Diensttagen erfüllt. Es besteht kein Anspruch darauf, insgesamt 245 Diensttage zu leisten.

Gemäss Art. 33 darf freiwillig Schutzdienst geleistet werden. Der Dienst steht neben bisher Zivilschutzleistenden explizit auch volljährigen Frauen und Personen ohne Schweizer Bürgerrecht offen. Personen, die eine AHV-Rente beziehen, werden von Amtes wegen aus der Schutzdienstpflicht entlassen.

Schutzbauten

Grundsätzlich sollte jedem Einwohner ein Platz in einer Zivilschutzanlage in der Nähe des Wohnorts zur Verfügung stehen. Dies gilt nicht nur bei einem bewaffneten Konflikt, sondern auch bei Katastrophen und Notlagen. In der Schweiz gibt es rund 300.000 Personenschutzräume und 2.500 Schutzanlagen, in denen über 95 Prozent der Bevölkerung untergebracht werden können.

Zivilschutzmuseum

Das einzige Zivilschutz-Museum der Schweiz befindet sich in einem dreistöckigen Rundbunker aus dem Zweiten Weltkrieg in Zürich-Wipkingen 682167 / 249583. Das Museum zeigt neben den originalen Einrichtungen der einstigen Sanitätshilfsstelle auch die Struktur des modernen Bevölkerungsschutzes und die heutigen Arbeitsgeräte für Rettungseinsätze und technische Hilfeleistungen.

Siehe auch

Commons: Zivilschutz Schweiz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Die Geschichte des Schweizer Zivilschutzes. Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, abgerufen am 4. April 2020.
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