Als Zollgebiet bezeichnet man ein Gebiet, an dessen Grenzen Einfuhrabgaben erhoben werden und an denen Zoll- und Grenzkontrollen durchgeführt werden.

Zollgebiet und Staatsgebiet

Das Zollgebiet ist zwar häufig mit dem Staatsgebiet identisch, jedoch nicht immer. Deshalb ist auch die Zollgrenze nicht immer identisch mit der Staatsgrenze.

Beispielsweise kann ein Freihafen zum Wirtschaftsgebiet und Steuergebiet eines Landes gehören, vom betreffenden Zollgebiet aber ausgenommen sein.

Gleiches kann für bestimmte Territorien gelten: So gehören die Inselgruppe Helgoland und die Gemeinde Büsingen am Hochrhein zwar zum deutschen Staatsgebiet, jedoch nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union. Deswegen werden zum Beispiel in Helgoland auch zollfreie Waren feilgeboten.

Zollgebiete/Überwachung

Eine Zollgrenze wird von der zuständigen Zollbehörde überwacht.

Die EU hat einen gemeinsamen Europäischen Binnenmarkt und durch den Zollkodex der Union ein gemeinsames Zollgebiet: das Zollgebiet der Union. Innerhalb dieses Gebietes entfallen somit – abgesehen von bestimmten Ausnahmen – jegliche Einfuhrabgaben.

In Deutschland geschieht die Überwachung durch die Bundeszollverwaltung, in Österreich durch die Österreichische Zollverwaltung. Das Schweizer Zollgebiet wird von der Eidgenössischen Zollverwaltung überwacht.

Einzelnachweise

  1. Gebiete, in denen die Richtlinien 2006/112/EG oder 92/12/EWG nicht gelten. (PDF, 31kB) In: zoll.de. Bundeszollverwaltung, abgerufen am 18. August 2013.
  2. Genussmittel. In: zoll.de. Bundeszollverwaltung, abgerufen am 18. August 2013.
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