Zusatzversorgungskassen sind die Träger der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD) in Deutschland, einer ergänzenden Altersvorsorgemaßnahme der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Sie sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen.

Allgemeines

Häufigste Rechtsformen sind Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Konkret handelt es sich bei den Zusatzversorgungskassen – jedenfalls nach nordrhein-westfälischem Recht (vgl. §§ 10 und 16 VKZVKG NRW) – um rechtlich unselbständige, nichtrechtsfähige Sondervermögen bzw. Geschäftsbereiche der in den vorgenannten Organisationsformen geführten Versorgungskassen, die wiederum im Auftrag ihrer Mitglieder für die Abwicklung der Beamtenversorgungsleistungen zuständig sind.

Zielgruppen

Die größte Zusatzversorgungskasse in der Bundesrepublik Deutschland ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Sie versichert die Arbeitnehmer der Bundesrepublik sowie der einzelnen Bundesländer.

Für die Arbeitnehmer der deutschen Kommunen und ihrer Einrichtungen existieren 17 kommunale Versorgungseinrichtungen, die teilweise als Gebietskassen für alle Gemeinden eines bestimmten Einzugsbereiches zuständig sind, teilweise für die Arbeitnehmer einzelner Städte.

Für die Arbeitnehmer kirchlicher Einrichtungen gibt es vier Zusatzversorgungskassen, drei für verschiedene Bereiche der Evangelischen Kirche in Deutschland und eine für die Katholische Kirche in Deutschland.

Außerdem gibt es zwei Einrichtungen für Arbeitnehmer von Sparkassen.

Mitgliedschaft

Zusatzversorgungskassen führen die betriebliche Altersversorgung im Auftrag der angeschlossenen Arbeitgeber durch. Diese Arbeitgeber werden je nach Kasse als Mitglieder oder Beteiligte bezeichnet. Sie sind zugleich Kunden und Gewährsträger der Versorgungseinrichtung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft eines Arbeitgebers ist die verbindliche Zusage der entsprechenden Altersversorgung für alle Mitarbeiter, in der Regel durch Tarifvertrag.

Liste der Zusatzversorgungskassen

  • Sparkasseneinrichtungen
    • Emder Zusatzversorgungskasse für Sparkassen
    • Zusatzversorgungskasse der Landesbank Baden-Württemberg

Arbeitsgemeinschaft

Die 24 deutschen Zusatzversorgungskassen des kommunalen und kirchlichen Dienstes sowie die beiden Sparkasseneinrichtungen kooperieren in der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Evangelische Kirche in Deutschland: Kirchliche Versorgungskassen gehen zusammen. 1. Juli 2016, abgerufen am 17. März 2017.
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