Zwangsdoping ist eine Form des Dopings und kann sich darauf beziehen, dass Sportler oder andere Berufsgruppen durch Bedrohungen oder sozialen Druck (z. B. Verlust von Privilegien, Tätigkeiten nicht mehr ausüben dürfen) gezwungen werden, Doping wissentlich zu akzeptieren bzw. wenn der Medikamentenmissbrauch ohne ihr Wissen bzw. unter Angabe vorgeblicher Harmlosigkeit betrieben wird (es nicht die eigene und der Tragweite bewusste Entscheidung ist, Doping vorzunehmen).

In der DDR war Doping bis 1989 im Staatsplanthema 14.25 verankert. Aus heutiger Sicht wird dies als Zwangsdoping bezeichnet, weil es diese Kriterien erfüllt. Da dies staatlich organisiert war, ist auch der Begriff Staatsdoping dafür gebräuchlich.

„Zwangsdoping“ kam und kommt allerdings auch in anderen Ländern vor, besonders wenn das Doping staatlich organisiert ist.

Die Wortbedeutung von „Zwang“ ist in diesem Zusammenhang nicht pathologisch zu verstehen, sondern als „Einwirkung von außen auf jemanden unter Androhung von Gewalt“ bzw. „starker Einfluss, dem sich jemand nicht entziehen kann“ (z. B. ohne Verlust von bestimmten Privilegien).

Einzelnachweise

  1. A. Retzer (2012) Miese Stimmung: Eine Streitschrift gegen positives Denken. S. Fischer Verlag
  2. G. Spitzer (2007): Wunden und Verwundungen: Sportler als Opfer des DDR-Dopingsystems : eine Dokumentation Sportverlag Strauss
  3. Klaus Stern (2006) Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band 4,Ausgabe 1 Beck S. 80
  4. z. B. Giselher Spitzer: Entstehung und Funktionsweise des DDR-Zwangsdopings. in: K. Latzel und L. Niethammer (2008): Hormone und Hochleistung: Doping in Ost und West Bühlau Verlag S. 67 ff.
  5. A Hecker und E. Simeoni: Fall Stepanow: Was ist gerecht, was richtig? FAZ online vom 13. Juli 2016
  6. F. M. Brunn: Sportethik Walter de Gruyter 2014
  7. Lance Armstrong: "Wir machen Dir das Leben zur Hölle" "20 Minuten" online vom 11. Oktober 2012
  8. Melanie Lang, Mike Hartill: Safeguarding, Child Protection and Abuse in Sport Routledge 2014 S. 130
  9. Zwang im DUDEN online
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