Der Zweckverband Mobilität Münsterland (ZVM), vormals Zweckverband SPNV Münsterland, wurde aufgrund des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG NRW) vom 7. März 1995 in der Fassung vom 27. Januar 2004, durch das die zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs auf EU- und Bundesebene geschaffene Rechtsgrundlage ergänzt wird, am 10. Dezember 1995 als Gebietskörperschaft gegründet.
Geschichte
Der Zweckverband ist ein Ergebnis der Bahnstrukturreform. Während die Aufgabenträgerschaft für den Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) den Kreisen und Kreisfreien Städten übertragen wurde, sind für die Wahrnehmung des SPNV in den Kooperationsräumen Zweckverbände gebildet worden. Für den Kooperationsraum 5 (Münsterland) haben die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die kreisfreie Stadt Münster den Zweckverband SPNV Münsterland gebildet.
Ein großer Erfolg des Zweckverbandes war die Einführung eines für den gesamten Verbandsraum geltenden Gemeinschaftstarifs am 28. Mai 2000.
Seit 2008 ist der ZVM neben dem ZRL, NPH, VVOWL und dem ZWS ist ein Mitglied im Dachverband Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Dieser Dachverband ist einer der drei neuen Zweckverbände auf Landesebene. Grundlage hierfür ist ein zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenes neues ÖPNV-Gesetz für NRW. Ziel dieser Gesetzneufassung ist u. a., die bisher neun Verkehrsräume des Landes zu drei Nahverkehrs-Organisationen zusammenzuführen: Rhein-Ruhr, Westfalen-Lippe und Rheinland. Seitdem liegt die Aufgabenträgerschaft für den SPNV beim NWL. Hier nimmt der ZVM als Mitgliedszweckverband seitdem Aufgaben im dezentralen Organisationsmodell wahr. Als einer der fünf Mitgliedsverbände des NWL entsendet der ZVM elf Vertreter aus der eigenen Verbandsversammlung in die Verbandsversammlung des NWL. Im März 2020 wurde durch die ZVM Verbandsversammlung beschlossen den Zweckverband unter dem neuen Namen Zweckverband Mobilität Münsterland zum zentralen, koordinierenden Akteur für Mobilität im Münsterland zu entwickeln.
Aufgaben des Zweckverbandes
Der Zweckverband nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs im Verbandsgebiet
- Bildung eines Gemeinschaftstarifs, Schaffung einheitlicher Beförderungsbedingungen und Koordinierung des Verkehrsangebotes im Öffentlichen Personennahverkehr
- Koordination der von den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der kreisfreien Stadt Münster aufzustellenden Nahverkehrspläne und
- Aufstellen eines Nahverkehrsplanes für den Zweckverband
- Durch eine Kooperation beim Tarif gibt es auch eine Anknüpfung an die Stadt Osnabrück sowie einige Gemeinden im Landkreis Osnabrück
Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) hat bei seiner Verbandsversammlung im Oktober 2011 die Grundlage für eine Harmonisierung bzw. Zusammenführung der fünf bestehenden Tarifverbünde in Westfalen-Lippe geschaffen. Die Weiterentwicklung der Tarife liegt damit beim NWL bzw. einer Projektgruppe Tarifentwicklung (vorgeschlagener Sitz: OWL Verkehr GmbH in Bielefeld).
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ hht: Meilenstein in der Geschichte des öffentlichen Nahverkehrs. In: Ibbenbürener Volkszeitung. Nr. 110, 12. Mai 2000, S. la1 (ivz-aktuell.de [abgerufen am 13. Januar 2023]).