Rhinophylla

Kleiner Zwergfruchtvampir (Rhinophylla pumilio)

Systematik
Überordnung: Laurasiatheria
Ordnung: Fledertiere (Chiroptera)
Überfamilie: Hasenmaulartige (Noctilionoidea)
Familie: Blattnasen (Phyllostomidae)
Unterfamilie: Kurzschwanzblattnasen (Carolliinae)
Gattung: Rhinophylla
Wissenschaftlicher Name
Rhinophylla
Peters, 1865

Zwergfruchtvampire oder Kleinfruchtfledermäuse (Rhinophylla) sind eine Gattung von Fledertieren in der Unterfamilie der Kurzschwanzblattnasen. Ihre Schwestergruppe ist die Gattung Carollia (Eigentliche Kurzschwanzblattnasen).

Merkmale

Im Unterschied zur Gattung Carollia gleichen sich die unteren Prämolaren und Molaren. Zusätzlich fehlt den Zwergfruchtvampiren ein Schwanz. Sie erreichen eine Länge von 43 bis 58 mm, haben 29 bis 37 mm lange Unterarme und wiegen 9 bis 16 g. Allgemein ist das Fell graubraun gefärbt. Das Nasenblatt ist einfach aufgebaut mit einer runden Grundform und einem schmalen aufgesetzten Blatt.

Arten und Verbreitung

Folgende Arten zählen zur Gattung:

Lebensweise

Diese Fledermäuse halten sich in Regenwäldern und anderen immergrünen Wäldern auf und besuchen Gärten sowie Plantagen. Soweit bekannt zählen Früchte zur Nahrung, die vermutlich mit Insekten komplettiert werden. Mit einem Embryo trächtige Weibchen konnten in den Monaten April bis Juli sowie im Dezember registriert werden.

Gefährdung

Gebietsweise wirken sich Landschaftsveränderungen negativ aus. Die IUCN listet den Wollhaarigen Zwergfruchtvampir in der Vorwarnliste (near threatened) und die anderen Arten als nicht gefährdet.

Einzelnachweise

  1. Don E. Wilson, DeeAnn M. Reeder (Hrsg.): Mammal Species of the World. A taxonomic and geographic Reference. 3. Auflage. 2 Bände. Johns Hopkins University Press, Baltimore MD 2005, ISBN 0-8018-8221-4 (englisch, Carolliinae).
  2. 1 2 Ronald M. Nowak (Hrsg.): Walker's Mammals of the World. Band 1. JHU Press, 1999, ISBN 0-8018-5789-9, S. 385 (Genus Rhinophylla).
  3. 1 2 Rhinophylla in der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN 2022. Abgerufen am 20. Juni 2023.
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