Zwischenlokomotiven, früher auch Mittellokomotiven, sind einzelne oder mehrere arbeitende Triebfahrzeuge, die zwischen den Wagen eines Zuges eingereiht sind. Zwischenlokomotiven werden manuell bedient oder von der zugführenden Lokomotive über Funk ferngesteuert. Eine Zwischenlokomotive ist so einzureihen, dass keine Stoßkräfte übertragen werden müssen. Die Verwendung von Zwischenlokomotiven wird als Zwischendienst bezeichnet.

Zwischenlokomotiven werden insbesondere bei Güterzügen verwendet, wenn die Anhängelast die zulässige Zughakenlast überschreitet. Dabei übernehmen sie einen Teil der Zugkraft zur Beförderung der Wagenzugmasse und verhindern eine Zugtrennung. Abzugrenzen sind Zwischenlokomotiven von:

  • Schiebelokomotiven, die Stoßkräfte übertragen und an die weitere Wagen angehängt werden dürfen
  • nichtarbeitenden Triebfahrzeugen, die zusätzlich zur Zuglokomotive zur Überführung als Wagen in den Zug gestellt werden
  • zwischen zwei Steuerwagen eingereihten Triebfahrzeugen.

Das Ein- und Ausreihen einer Zwischenlokomotive benötigt umfangreiche Gleisanlagen und mehr Zeit als das An- und Abkuppeln einer Schiebelokomotive. Vorteilhaft gegenüber Schiebelokomotiven sind die höheren Zugkräfte und das Vermeiden von Zerrungen und Stauchungen im Zug.

In der Schweiz kamen Zwischenlokomotiven auf der Gotthard- und Lötschberg-Bergstrecke sowie vereinzelt bei der Rhätischen Bahn zum Einsatz. Als zu Beginn der 1990er-Jahre BLS und SBB auf den beiden Alpenbahnen den Schiebedienst einführten, war der Zwischendienst nur noch für Güterzüge von 1600 bis 2000 Tonnen Anhängelast notwendig. Obwohl der Einsatz von Zwischenlokomotiven nach wie vor erlaubt ist, wird kaum mehr davon gebraucht gemacht.

Im englischen Sprachraum werden ferngesteuerte Zwischen- und Schiebelokomotiven als Distributed Power Unit bezeichnet. Sie erlauben nebst der zusätzlichen Traktionskraft eine zeitgleiche Absenkung des Hauptleitungsdrucks, so dass die Wirkung der Druckluftbremsen an mehreren Stellen des Zuges gleichzeitig einsetzt.

Literatur

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Alfred Moser: Das Dampfbetrieb der schweizerischen Eisenbahnen 1847–1966. Birkhäuser, Basel 1967, S. 383.
  2. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2016 Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2016.
  3. Weil laut Schweizer Fahrdienstvorschriften eine Zwischenlokomotive keine Stoßkräfte ausüben darf, benötigt ein Zug mit einer Zwischenlokomtive in jedem Fall eine Zuglokomotive.
  4. Locotrol® Distributed Power System. General Electric, abgerufen am 1. April 2017.
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