Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
Ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis ist ein Ausbildungsverhältnis eigener Art, in dem ein Vorbereitungsdienst anstatt in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet wird. Die häufigsten öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisse gibt es in der Juristenausbildung in Deutschland.
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