Juristenausbildung in Deutschland
Die Juristenausbildung in Deutschland bezeichnet die erforderliche Ausbildung für den Zugang zu juristischen Berufen. Die Befähigung zum Richteramt setzt ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität und einen anschließenden Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) voraus. Bundeseinheitlich geregelt sind diese Grundlagen im Deutschen Richtergesetz und ergänzend im Juristenausbildungsgesetz des jeweiligen Landes.
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