Ortsübliche Bekanntmachung

Die ortsübliche Bekanntmachung oder ortsübliche Bekanntgabe oder öffentliche Bekanntmachung in ortsüblicher Weise im kommunalrechtlichen Sinne stellt in Deutschland die Verfahrensweise einer kommunalen Gebietskörperschaft oder anderen Körperschaft dar, nach der sie ihre Einwohner über rechtlich bindende Entscheidungen (Rechtsetzungshoheit) oder allgemeine Informationen in Kenntnis setzt (verkündet).

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