Öffentlicher Dienst (Deutschland)
Der öffentliche Dienst in Deutschland ist das Tätigkeitsfeld der Beamten, Soldaten und Richter sowie der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst („Tarifbeschäftigte“) von öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Der Begriff Öffentlicher Dienst hat den Begriff Staatsdienst seit 1920 zunehmend verdrängt.
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