Öffentliche Hand

Öffentliche Hand ist ein Sammelbegriff für alle Bereiche des Staates und wird abgegrenzt gegenüber privaten Angelegenheiten. Erfasst ist der gesamte öffentliche Sektor, etwa die haushaltsorientierten Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeindeverbände, Gemeinden) sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

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