Bundesebene (Deutschland)

Die Bundesebene (auch Bund genannt) ist in Deutschland die oberste Ebene in der Hierarchie des Staatsmodells des Bundesstaates. In der Politik- und Rechtswissenschaft liegt dem Modell die Idee eines föderativ organisierten politischen Systems der staatlichen Ebene zugrunde: Die einzelnen Bundesländer besitzen zwar eine eigene Landesregierung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit, ihre Kompetenzen leiten sich jedoch vom Bund ab, dem die Kompetenz-Kompetenz zugestanden wird. Die deutschen Länder sind mangels Unabhängigkeit nach außen keine (souveränen) Staaten im Sinne des Völkerrechts, sondern mit eigenständiger staatlicher Hoheitsmacht ausgestattete Gliederungseinheiten des Bundesstaates, der Völkerrechtssubjekt ist.

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