Kompetenz-Kompetenz
Als Kompetenz-Kompetenz (auch Kompetenzkompetenz) wird in den Staatswissenschaften die Kompetenz verstanden, sich selbstständig neue Entscheidungskompetenzen zu geben. Ausgehend von dem Begriff der Kompetenz als der Fähigkeit und der Befugnis sozialer Akteure, durch eigene Handlungen bestehende normative Verhältnisse zu ändern, bedeutet Kompetenz-Kompetenz so viel wie die Rechtsmacht und die Legitimation zur Begründung eigener Kompetenzen.
Der Begriff geht zurück auf eine wissenschaftliche Studie Hugo Böhlaus zur Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1869 und ist seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts vor allem für die Beschränkung oder die Übertragung einzelner Hoheitsrechte durch die Mitgliedstaaten an zwischenstaatliche Einrichtungen wie die Europäische Union oder die NATO von Bedeutung.