Europäische Union

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 Staaten, davon 26 in Europa. Zur EU gehören geographisch zudem einige Überseegebiete außerhalb des Kontinents. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner. Die verbreitetsten Sprachen in der EU sind Englisch, Deutsch und Französisch. 2012 wurde die Europäische Union mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Europäische Union

Flagge

Wahlspruch In Vielfalt geeint
Mitgliedstaaten 27 Mitgliedstaaten
Amtssprache 24 Amtssprachen
Hauptstadt Brüssel (de facto)
Ratspräsident Belgien Charles Michel
Kommissionspräsidentin Deutschland Ursula von der Leyen
Sitz der Organe
Rechtsform Staatenverbund (abgeleitetes Völkerrechtssubjekt)
Fläche 4.103.987 (7.) km²
Einwohnerzahl 448,4 Mio. (1.1.2023), 450,4 Mio. (1.7.2023, Schätzung) (3.)
Bevölkerungsdichte 109 Einwohner pro km²
Bevölkerungs-entwicklung  +0,218 % (2013)
Bruttoinlandsprodukt
  • 20,0 Billionen USD (PPP) (3.)
  • 17,4 Billionen USD (nominal) (3.)
  • BIP/Einw. (PPP): 39.900 $
  • BIP/Einw. (nominal): 35.700 $
Währung
Gründung
  • EGKS: 1951, in Kraft 1952
  • EWG, Euratom: 1957, in Kraft 1958
  • EU: 1992, in Kraft 1993
Hymne Europahymne“ (instrumental)
Feiertag 9. Mai (Europatag)
Zeitzone europäisches Festland
UTC±0 bis UTC+2
UTC+1 bis UTC+3 (Sommerzeit)

Gebiete in äußerster Randlage
UTC−4 bis UTC+4

Kfz-Kennzeichen Kfz-Standard-Kennzeichen der EU-Staaten tragen links einen senkrechten azurblauen Balken mit einem Kranz von zwölf goldenen fünfzackigen Sternen entsprechend der Europaflagge in der oberen Hälfte und dem Nationalitätszeichen in der unteren Hälfte. Die weitere Beschriftung ist nicht einheitlich.
Internet-TLD .eu
Website europa.eu

Die EU stellt eine eigenständige Rechtspersönlichkeit dar und hat daher Einsichts- und Rederecht bei den Vereinten Nationen. Das politische System der EU, das sich im Zuge der europäischen Integration herausgebildet hat, basiert auf dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Es enthält sowohl überstaatliche als auch zwischenstaatliche Elemente. Während im Europäischen Rat und im Rat der Europäischen Union die einzelnen Staaten mit ihren Regierungen vertreten sind, repräsentiert das Europäische Parlament bei der Rechtsetzung der EU unmittelbar die Unionsbürger. Die Europäische Kommission als Exekutivorgan und der EU-Gerichtshof als Rechtsprechungsinstanz sind ebenfalls überstaatliche Einrichtungen.

Die Anfänge der EU gehen auf die 1950er-Jahre zurück, als zunächst sechs Staaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gründeten. Eine gezielte wirtschaftliche Verflechtung sollte militärische Konflikte für die Zukunft verhindern und durch den größeren Markt das Wirtschaftswachstum beschleunigen und damit den Wohlstand der Bürger steigern. Im Lauf der folgenden Jahrzehnte traten in mehreren Erweiterungsrunden weitere Staaten den Gemeinschaften (EG) bei. Ab 1985 wurden mit dem Schengener Übereinkommen die Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten geöffnet. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs 1989 folgten mehrere Erweiterungen im Osten des Kontinents. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1992 die Europäische Union gegründet, die damit Zuständigkeiten in neuen Politikbereichen bekam. In mehreren Reformverträgen, zuletzt im Vertrag von Lissabon von 2007, wurden die überstaatlichen Zuständigkeiten der EU ausgebaut und die demokratische Verankerung der politischen Entscheidungsprozesse durch die Stellung des Europäischen Parlaments gestärkt.

Von den 27 EU-Staaten bilden 20 Staaten eine Wirtschafts- und Währungsunion. 2002 wurde eine gemeinsame Währung für diese Staaten, der Euro, eingeführt. Im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts arbeiten die EU-Mitgliedstaaten in der Innen- und Justizpolitik zusammen. Durch die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik findet ein gemeinsames Auftreten gegenüber Drittstaaten statt. Gegenstand der Initiative Europa 2020 war unter anderem die Digitalpolitik. Die Europäische Union hat Beobachterstatus in der G7, ist Mitglied in der G20 und vertritt ihre Mitgliedstaaten in der Welthandelsorganisation.

Die EU ist eine Großmacht und wird teilweise als „aufstrebende Supermacht“ bezeichnet. Nach nominalem Bruttoinlandsprodukt ist die Europäische Union der weltweit drittgrößte Wirtschaftsraum hinter den Vereinigten Staaten und der Volksrepublik China. Die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten erbringt, gemessen am Index der menschlichen Entwicklung, einen der höchsten Lebensstandards weltweit.

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