Europäische Wirtschafts- und Währungsunion

Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, EWWU, (verkürzt Wirtschafts- und Währungsunion, WWU; inoffiziell auch Europäische Währungsunion, EWU; englisch Economic and Monetary Union, EMU) wird eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet, sich ab dem 1. Juli 1990 durch die Umsetzung bestimmter wirtschafts- und währungspolitischer Regelungen in einem dreistufigen Prozess enger aneinander zu binden. Das Hauptziel der EWWU-Regelungen ist die Ergänzung des Europäischen Binnenmarktes durch eine gemeinsame Währung mit hoher Preisniveaustabilität.

Die 27 EU-Staaten haben bisher die EWWU-Vereinbarung in unterschiedlichem Maße umgesetzt. Es ist ungewiss – und angesichts der Euro-Krise seit Ausbrechen der griechischen Staatsschuldenkrise im Herbst 2009 auch unwahrscheinlich –, dass alle EU-Staaten am Ende des Umsetzungsprozesses voll in die EWWU-Regelungen integriert sein werden. Die Währung Euro haben seit dem 1. Januar 1999 20 der 27 EU-Staaten eingeführt („Eurozone“): Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern. Diese 20 Staaten koordinieren ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik im Rahmen der Euro-Gruppe. Von den übrigen sieben EU-Staaten sind fünf verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen.

Die zwei EU-Staaten Dänemark und Schweden haben de jure bzw. de facto eine Ausstiegsoption („Opt-out“) aus der Verpflichtung, den Euro einzuführen. Auch die sieben EU-Staaten, die bisher nicht Teil der Eurozone sind, haben in verschiedenen Aspekten die EWWU-Regelungen umgesetzt und koordinieren bestimmte Bereiche ihrer Wirtschafts- und Währungspolitik mit der Gruppe der 20 Staaten der Eurozone.

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