Österreichisches Konkordat von 1933

Das Österreichische Konkordat von 1933 wurde am 5. Juni 1933 zwischen Österreich unter dem damaligen Bundeskanzler Engelbert Dollfuß und Papst Pius XI. geschlossen. Das Konkordat besagte, dass die römisch-katholische Kirche in Österreich eine öffentlich-rechtliche Stellung besitzt, und ihr wurden mehrere Rechte zugesprochen, wie das Recht, ihre geistliche Macht und ihren Kultus frei auszuüben, und das Recht, Gesetze, Dekrete und Anordnungen zu erlassen. Das Konkordat wurde „nach einem zähen politischen Ringen“ 1957 verifiziert und ist noch immer gültig.

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