Überbrückungsgeld (Existenzgründung)

Das Überbrückungsgeld (im Folgenden auch ÜG) war eine staatliche Subvention zur Förderung der Existenzgründung und wurde von der Agentur für Arbeit gezahlt. Weitere staatliche Subventionen zur Existenzgründung sind der Existenzgründungszuschuss und das Einstiegsgeld.

Vom 1. August 2006 an wird diese Subvention nur noch gezahlt, wenn die Förderung vor diesem Tag genehmigt wurde. Neue Bewilligungen sind ausgeschlossen, weil die Maßnahme durch den Gründungszuschuss, der für Gründungen ab dem 1. August 2006 beantragt werden kann, abgelöst wurde. Gründer mit weniger als drei Monaten Restanspruch auf Arbeitslosengeld konnten während einer dreimonatigen Übergangszeit bis zum 31. Oktober 2006 noch das alte Überbrückungsgeld beantragen.

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