Übereinkommen über Streumunition
Das Übereinkommen über Streumunition, umgangssprachlich auch als Streubomben-Konvention bezeichnet, ist ein am 1. August 2010 in Kraft getretener völkerrechtlicher Vertrag über ein Verbot des Einsatzes, der Herstellung und der Weitergabe von bestimmten Typen von konventioneller Streumunition. Der Begriff Streu- oder Clustermunition bezeichnet Bomben, Granaten oder Gefechtsköpfe, die nicht als Ganzes explodieren, sondern eine Vielzahl an kleineren Sprengkörpern freisetzen. Oft explodiert ein Teil dieser Submunitionen nicht, sondern verbleibt als Blindgänger vor Ort. Durch ihre geringe Größe und die Menge gefährden nicht umgesetzte explosive Submunitionen die Bevölkerung auch nach Konfliktende.
Neben den Verbotsbestimmungen enthält das Abkommen das Gebot zur Zerstörung von vorhandenen Beständen, zur Beseitigung von Rückständen aus eingesetzter Clustermunition sowie zur Unterstützung der Opfer von Streubomben. Die Konvention auf dem Gebiet des humanitären Völkerrechts und des internationalen Rüstungskontrollrechts, die im Mai 2008 während einer diplomatischen Konferenz in Dublin ausgehandelt wurde, kann seit Dezember 2008 unterzeichnet werden. Am 28. Februar 2023 hat Nigeria als 111. Staat das Abkommen ratifiziert. Das Verbot von Streumunition ist kein Völkergewohnheitsrecht.