Übertragener Wirkungsbereich

Der übertragene Wirkungsbereich ist ein Begriff aus dem österreichischen Recht, der die Angelegenheiten bezeichnet, die eine Gemeinde, ein Gemeindeverband oder eine andere Selbstverwaltungskörperschaft im Auftrag und nach den Weisungen des Bundes oder eines Landes besorgt. Im Gegensatz dazu steht der eigene Wirkungsbereich.

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