Üble Nachrede (Schweiz)
Die Üble Nachrede nach Artikel 173 StGB ist eine Form der Beschimpfung, die sich von dieser jedoch in der Begehungsform unterscheidet. Bei der üblen Nachrede wird insbesondere eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung unter Strafe gestellt. Entscheidend ist, dass die (vorgeworfene) Tatsache nicht „erweislich wahr“ ist, d. h. kein Wahrheitsbeweis vorliegt.
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