ʿIsma
ʿIsma (arabisch عصمة, DMG ʿiṣma ‚Hinderung, Schutz, Unverletzlichkeit‘) ist ein Terminus technicus des islamischen Rechts und der islamischen Theologie mit unterschiedlichen Bedeutungen. Während er im islamischen Recht zum einen das aus dem Ehevertrag resultierende Schutzverhältnis der Ehefrau, zum anderen die verschiedenen Arten des Rechtsschutzes bezeichnet, die der Muslim, der Dhimmī und der Musta'min gegenüber der islamischen Obrigkeit genießen, ist er in der islamischen Theologie die Bezeichnung für die Sündlosigkeit und Unfehlbarkeit bestimmter heiliger Personen. In der Zwölfer-Schia wird den Vierzehn Unfehlbaren ʿIsma zugesprochen. Unter den Sunniten wurde insbesondere die ʿIsma der Propheten diskutiert. Eine Person, die ʿIsma besitzt, wird auf Arabisch als Maʿsūm bezeichnet. Von dem Wort ʿIsma leitet sich auch der türkische Vorname İsmet ab.