2G-Regel
Die 2G-Regel („geimpft oder genesen“.) wurde in deutschsprachigen Ländern während der COVID-19-Epidemie eingeführt. Sie beschreibt Zutrittsbeschränkungen zu bestimmten Einrichtungen (Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, wie Kino und Theater, Teile des Einzelhandels) auf Personen, die eine Immunisierung in Form eines gültigen Impf- oder Genesenenzertifikats (sog. 2G-Nachweis) nachweisen konnten.
Andere Versionen dieser Coronabekämpfungmaßnahme waren die strengeren 2G+- (2G-Plus) und 2G++-Regeln oder die mildere 3G-Regel, die alternativ nur eine der drei Gegebenheiten „geimpft“, „genesen“ oder „getestet“ forderte. 2G+ bedeutet geimpft/genesen mit aktuellem Schnelltest, 2G++ bedeutet geimpft oder genesen plus aktueller Schnelltest sowie Tragen einer FFP2-Maske.
Die Regeln galten ab November 2021 und wurden im Januar und Februar 2022 ausgesetzt. Die genaue Ausgestaltung war in Österreich landesweit, in der Schweiz von den Kantonen, und in Deutschland von den Bundesländern über Rechtsverordnungen unterschiedlich festgelegt. In Rheinland-Pfalz beispielsweise erlaubte 2G+/2G-Plus ab September 2021 im Rahmen der 21. CoBeLVO den Zutritt auch für eine begrenzte (von der Warnstufe abhängige) Anzahl Nicht-Immunisierter.
Andere Staaten hatten ähnliche Regeln erlassen. Schärfere Zugangssperren für Ungeimpfte nicht nur in bestimmten Einrichtungen, sondern praktisch für den gesamten öffentlichen Raum, galten in Österreich und Italien. In den Niederlanden war es Ende November 2021 im Zusammenhang mit der geplanten Einführung von 2G zu gewalttätigen Protesten gekommen. Stattdessen galt bis 18. Dezember ein „Abend-Lockdown“, wodurch Geschäfte und Bars bereits ab 20 Uhr schließen mussten. Zwischen dem 19. Dezember 2021 und 14. Januar 2022 galt ein flächendeckender Lockdown. Am 25. Januar durften Gastronomie, Freizeit- und Kulturbranchen u. a. wieder unter Einhaltung von 3G öffnen.
Die untergesetzlichen, auf dem Verordnungsweg erlassenen freiheitsbeschränkenden Schutzmaßnahmen sind in Deutschland mit dem § 28a Infektionsschutzgesetz begründet, in der Schweiz nach dem COVID-19-Gesetz, in Österreich mit dem COVID-19-Maßnahmengesetz.