Abfallartenkatalog
Der sogenannte Europäische Abfallartenkatalog (EAK) ist ein Verzeichnis der Europäischen Kommission, in dem für den Gebrauch in der Europäischen Union darin kategorisierten Abfällen je ein 6-stelliger Abfallschlüssel zugeordnet ist. Die Einstufung orientiert sich regelmäßig an der Herkunft oder auch an der Zusammensetzung der Abfälle und ihren gefahrenrelevanten Eigenschaften und dient der im Binnenmarkt harmonisierten Deklaration in der Abfallwirtschaft und ihrer polizeilichen Überwachung zur Verwendung etwa in Begleitscheinen, Zertifikaten oder Betriebsgenehmigungen für Abfallentsorgungsanlagen. Durch ein Sternchen* hinter dem Abfallcode werden gefährliche Abfälle (früher besonders überwachungsbedürftiger Abfall oder davor auch Sondermüll genannt) gekennzeichnet. So steht im Kapitel 20 (Siedlungsabfälle) in der Gruppe 20 01 (getrennt gesammelte Fraktionen) der Schlüssel 20 01 02 für Glas, der (speziellere, daher vorrangige) Schlüssel 20 01 21* für Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle.