Ahl al-kitāb

Ahl al-kitāb (arabisch أهل الكتاب ‚Leute des Buches, Leute der Schrift, Buchbesitzer‘) ist ein Begriff, mit dem im Koran, im Hadith und im islamischen Recht die Juden und Christen bezeichnet werden. Die Aussagen zu den Ahl al-kitāb im Koran sind ambivalent. Während an einzelnen Stellen die religiösen Gemeinsamkeiten zwischen Ahl al-kitāb und Muslimen betont werden (Sure 3:64, Sure 29:46), wird an vielen anderen Stellen zwischen den wenigen guten und den mehrheitlich schlechten Ahl al-kitāb unterschieden, wobei dann letztere den Ungläubigen zugeordnet werden. In Sure 9:29 wird zum Kampf gegen diese Ungläubigen aufgerufen, bis sie die Dschizya entrichten. Im Hadith finden sich viele Überlieferungen, die die Abkehr Mohammeds von den Bräuchen der Ahl al-kitāb thematisieren.

Das islamische Recht ordnet den Kitābī, d. h. den Angehörigen der Ahl al-kitāb, ebenfalls als Ungläubigen ein, stellt ihn jedoch höher als den Beigeseller. So ist es Muslimen erlaubt, Frauen von den Ahl al-kitāb zu heiraten, nicht jedoch von den Beigesellern. Und anders als die Beigeseller können die Ahl al-kitāb durch Dhimma-Verträge in ein Schutzverhältnis zum islamischen Staat treten, wenn sie die Dschizya entrichten. Langanhaltende Diskussionen gab es unter den islamischen Gelehrten über die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Muslime das Fleisch von Tieren essen dürfen, die von Ahl al-kitāb geschlachtet wurden. Auch die Frage der Ausdehnung des Ahl-al-kitāb-Konzepts auf andere Religionen wurde immer wieder diskutiert.

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