Akteneinsicht (Schweiz)

Akteneinsicht bedeutet im Folgenden die Einsicht in oder die Kopie von archivischen Unterlagen im engeren Sinne. In der Schweiz trat mit dem Öffentlichkeitsgesetz (Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, BGÖ) am 1. Juli 2006 ein Gesetz in Kraft, das die Transparenz der Verwaltung fördert, indem jeder Person das Recht zusteht, Einsicht in Dokumente der Bundesbehörden zu nehmen (Öffentlichkeitsprinzip). Einzelne Kantone haben ebenfalls entsprechende Gesetze für ihren Zuständigkeitsbereich erlassen. Diese Vorschriften beeinflussen die Regelungen zur Einsicht in bereits archivierte Unterlagen.

Die Frage nach dem Zugang zu archivierten Unterlagen stellt die Frage nach dem Sinn von Archiven überhaupt. Öffentliche und grundsätzlich frei zugängliche Archive erfüllen ein wesentliches Anliegen des demokratischen Rechtsstaats, indem sie staatliches Handeln dokumentieren und so überprüfbar machen.

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