Alleinprägungen Johann Friedrichs II. von Sachsen
Die Alleinprägungen Johann Friedrichs II. von Sachsen erfolgten auf der Grundlage eines Resignationsvertrags (Verzichtserklärung) von 1557. Die jüngeren Brüder hatten gegenüber Herzog Johann Friedrich II. dem Mittleren von Sachsen auf die Mitregentschaft im Herzogtum Sachsen, dem sächsisch-ernestinischen Gesamthaus, verzichtet. Die Münzprägung Johann Friedrichs endete mit seiner Gefangennahme im Jahr 1567 auf Burg Grimmenstein in Gotha. Zu seinen Münzen gehören auch die widerrechtlich mit Kurwappen und falschem Titel geprägten Gothaer Belagerungsklippen aus dem Jahr seiner Gefangennahme.
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