Amtlicher Markt

Der Amtliche Markt (auch amtlicher Handel) war ein im deutschen Börsengesetz (BörsG) reguliertes Börsensegment. Mit Gesetz vom 16. Juli 2007 wurde die Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) zum 1. November 2007 umgesetzt und das BörsG neu gefasst. Durch die Aufhebung der Trennung von amtlichem und geregeltem Markt wurden die bisherigen Abschnitte 3 und 4 im neuen Abschnitt 4 zu einem einzigen gesetzlichen Marktsegment, dem regulierten Markt, zusammengefasst (§§ 32 ff. BörsG).

Die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt ist im Ersten Kapitel der aufgrund § 34 BörsG erlassenen und ebenfalls zum 1. November 2007 geänderten Börsenzulassungs-Verordnung geregelt. Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 zum amtlichen Markt zugelassen waren, gelten seit 1. November 2007 als zum regulierten Markt zugelassen.

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