Angehöriger des rechtskundigen Dienstes bei den Sicherheitsbehörden
Ein Angehöriger des rechtskundigen Dienstes bei den Sicherheitsbehörden (Polizeijurist) in Österreich ist ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, das nicht nur juristisch tätig ist, sondern darüber hinaus auch Exekutivdienst versieht. Er ist in einer Doppelfunktion tätig: Einerseits vertritt er die Behörde, andererseits ist er als Exekutivorgan auch zur Anwendung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt. Umgangssprachlich sind Angehörige des rechtskundigen Dienstes besser unter der Bezeichnung „Polizeijurist“ bzw. „Konzeptsbeamter“ bekannt.
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