Anstiftung (Schweiz)

Die Anstiftung ist im Strafrecht der Schweiz eine Teilnahmeform an der deliktischen Handlung, wobei der Teilnehmer – der Anstifter – die (Haupt-)Tat weder selbst ausführt noch über die Tatherrschaft bezüglich der Tat verfügt. In der Schweiz wird diese Teilnahmeform in Art. 24 StGB geregelt. Nach Abs. 1 ist Anstifter, «[w]er jemanden vorsätzlich zu [einem] Verbrechen oder Vergehen bestimmt […]». Dabei ist die Strafandrohung für den Anstifter dieselbe «[…] die auf den Täter Anwendung findet […]».

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.