die medienanstalten
die medienanstalten – ALM GbR (bis 2011 Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland) dient der Zusammenarbeit aller 14 Landesmedienanstalten bei der Zulassung und Kontrolle sowie der Entwicklung des privaten Rundfunks in grundsätzlichen, länderübergreifenden Angelegenheiten. Die Zusammenarbeit soll vor allem die Gleichbehandlung privater Fernseh- und Hörfunkveranstalter sicherstellen. Seit dem 16. März 2011 firmieren die gemeinsamen Organe und Einrichtungen der Landesmedienanstalten, wie DLM, ZAK, GVK, KJM und KEK unter der einheitlichen Dachmarke „die medienanstalten“. Seit Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags (MStV) am 7. November 2020 sind die Medienanstalten zusätzlich auch für Telemedien, Medienplattformen und Medienintermediäre zuständig. Hierzu zählen etwa Onlineaudio- und -videotheken, Internet-Suchmaschinen, Streaming-Anbieter oder soziale Online-Netzwerke.