Arbeitskräfteüberlassungsgesetz

Das österreichische Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) vom 23. März 1988 regelt die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern. Es diente ursprünglich ausschließlich dem sozialen Schutz der überlassenen Arbeitnehmer und sollte diese insbesondere vor Ausbeutung bewahren. Mittlerweile verfolgt der Gesetzgeber mit dem AÜG auch arbeitsmarktpolitische Zwecke.

Basisdaten
Titel: Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
Langtitel: Bundesgesetz vom 23. März 1988, mit dem die Überlassung von Arbeitskräften geregelt (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz - AÜG) sowie das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und die Gewerbeordnung 1973 geändert werden
Abkürzung: AÜG
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Datum des Gesetzes: 23. März 1988
Inkrafttretensdatum: 1. Juli 1988
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 21/2019
Gesetzestext: Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das AÜG entspricht damit von seiner Zielsetzung dem deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

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