Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Rechtslage bis 31. Oktober 2013)

Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dienten der Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten. Jeder Arbeitgeber ist zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet (Arbeitsschutzgesetz). Dazu gehört auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, die aus der detaillierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen fachliche Empfehlungen herleitet – zum Beispiel die Notwendigkeit von Vorsorgeuntersuchungen.

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