Arten von gemeinschaftlichem Interesse
Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind Pflanzen- und Tierarten, die nach Gesetzen der Europäischen Union geschützt sind, da sie bedroht, potentiell bedroht, selten oder endemisch sind. Sie sind in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie aufgelistet. Die Arten umfassen Vertreter der Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Rundmäuler, Fische, Insekten, Weichtiere, Krebse, Egel sowie bei den Pflanzen Bedecktsamer, Moose und Flechten.
Die Mitgliedsstaaten sind angehalten, die Populationen der aufgeführten Arten zu schützen. Vögel sind von der Artenliste ausgenommen, da diese in der bereits im Jahr 1979 verabschiedeten Vogelschutzrichtlinie behandelt werden.
Zahlreiche weitere Pflanzen- und Tierarten genießen nationalen Schutz, etwa in Europa durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 oder in Deutschland durch die Bundesartenschutzverordnung, auch wenn sie nicht als Arten von gemeinschaftlichem Interesse definiert sind.