Arzneimittelinformationspublikationssystem
Das Arzneimittelinformationspublikationssystem (AIPS) ist das zentrale Schweizer Arzneimittelverzeichnis für Fach- und Patienteninformationen (Packungsbeilagen) um die Veröffentlichungsanforderungen gemäss Art. 29 der Arzneimittelverordnung zu erfüllen
Seit dem 1. Januar 2013 müssen alle Schweizer Pharmaunternehmen ihre Fach- und Patienteninformationen als Voraussetzung für die Arzneimittelzulassung in AIPS publizieren. Die dortige Publikation der Arzneimittelinformationen ist für die Pharmaunternehmen kostenlos. Alle gesammelten Informationen sind Public Domain und können vom Fachpublikum als auch der allgemeinen Öffentlichkeit eingesehen werden sowie von Datenveredlern täglich kostenlos als XML heruntergeladen werden. In der Fachwerbung für Arzneimittel darf für ausführliche Arzneimittelinformationen nur noch auf die URL www.swissmedicinfo.ch der Plattform verwiesen werden. Dies ist durch Art. 6 Abs. g der Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV) geregelt.
Seit dem 1. Januar 2019 wird AIPS durch die Stiftung Refdata im Auftrag der Zulassungs- und Kontrollbehörde für Heilmittel in der Schweiz, Swissmedic, betrieben. Grundlage ist Art. 67 HMG, Abs. 3.