Atom-Moratorium
Als Atom-Moratorium bezeichnet man die politische Entscheidung der Regierung Merkel vom 14. März 2011, alle 17 deutschen Kernkraftwerke einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen und dazu die sieben ältesten Kraftwerke und das Kernkraftwerk Krümmel drei Monate lang stillzulegen bzw. abgeschaltet zu lassen, wenn sie sich zu diesem Zeitpunkt nicht in Betrieb befanden. Die teilweise als überhastet kritisierte Maßnahme leitete fünf Monate nach der im Oktober 2010 erfolgten Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke die Rückkehr zum 2002 erstmals beschlossenen Atomausstieg ein, der am 30. Juni 2011 vom Bundestag angenommen wurde.
Das Moratorium ist kein Gesetz, sondern wurde mit dem seit Herbst 2010 gültigen Atomgesetz als „vorsorgliche Gefahrenabwehr“ begründet. Auf Bitte der Bundesregierung ordneten die Atomaufsichtsbehörden der Länder, in denen diese Kraftwerke stehen, ihre befristete Stilllegung (Abschaltung) an. Einige Bundesländer fürchteten erhebliche Schadensersatzforderungen, falls Gerichte das Moratorium als rechtlich unzulässigen Eingriff beurteilen. In einigen Fällen wurde verwaltungsgerichtlich festgestellt, dass die Anordnung zur vorübergehenden Abschaltung rechtswidrig war. Einige Betreiber kündigten an, freiwillig auf ein Wiederanfahren abgeschalteter Reaktoren zu verzichten. Gegen sie erging deshalb keine behördliche Anordnung.