Aufgabenautonomie
Aufgabenautonomie ist die Gestaltungsfreiheit des Individuums über die eigene Arbeitsgestaltung nachfolgend zu bereits gewährter Zeitsouveränität. Synonym wird der Begriff der Arbeitsautonomie verwendet. Anders als bei der Arbeitszeit gibt es in abhängiger Tätigkeit für die Aufgaben keine Souveränität, es bleibt immer die Bindung an einen Auftrag bestehen.
Im engeren Sinn bezeichnet Aufgabenautonomie die Möglichkeit, auch ohne Ortssouveränität, aber in Zeitsouveränität die gewählte eigene Arbeitszeit auch am vorgegebenen Ort selbstständig weiter einzuteilen, also festzulegen, was wann und in welcher Reihenfolge gemacht wird, wobei die Auswahl der Aufgaben auf die bestehenden bereits erteilten Aufträge beschränkt bleibt.
In der Schweiz wird der Begriff der Aufgabenautonomie auch in einem anderen Kontext verwendet. Die Aufgabenautonomie ist eine Ausprägung des Schweizer Föderalismus. Sie wird den Kantonen von der Bundesverfassung gewährt (Art. 43a Abs. 1, Art. 47 Abs. 2 BV) und verpflichtet den Bund, den Kantonen ausreichend Aufgaben zu überlassen.