COVID-19-Pandemie in der Schweiz

Die COVID-19-Pandemie in der Schweiz trat ab Anfang Februar 2020 als regionales Teilgeschehen des weltweiten Ausbruchs der Atemwegserkrankung COVID-19 auf und beruhte auf Infektionen mit dem Ende 2019 neu aufgetretenen Virus SARS-CoV-2 aus der Familie der Coronaviren. Die COVID-19-Pandemie breitete sich seit Dezember 2019 von der chinesischen Metropole Wuhan ausgehend aus. Ab dem 11. März 2020 stufte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Ausbruchsgeschehen des neuartigen Coronavirus als Pandemie ein.

Die Anzahl der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen nahm – beginnend am 25. Februar 2020 im Kanton Tessin – zunächst rasch zu. Das Bundesamt für Gesundheit startete am 27. Februar 2020 die Kampagne «So schützen wir uns» mit Hygiene-Empfehlungen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus. Am 28. Februar 2020 stufte der Schweizer Bundesrat die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein und verabschiedete die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19).

Wegen weiterhin steigender Infektionszahlen wurde bereits am 16. März 2020 vom Bundesrat die «ausserordentliche Lage» (höchste Gefahrenstufe) gemäss Epidemiengesetz ab Mitternacht bis vorderhand 19. April 2020 erklärt. Mit der neuen Verordnung schränkte er das öffentliche Leben massiv ein; sämtliche nicht lebensnotwendigen Geschäfte und Dienstleistungen mussten per sofort schliessen. Am 8. April 2020 verlängerte der Bundesrat die «ausserordentliche Lage» bis zum 26. April 2020. Ein Grossteil der Notmassnahmen wurden am 11. Mai 2020 aufgehoben.

Per 22. Oktober veröffentlichte das BAG Strategische Grundlagen zur COVID-19-Bewältigung. Am 24. Dezember 2020 informierte das Bundesamt für Gesundheit, dass in Grossbritannien und Südafrika unabhängig voneinander je eine neue Variante des Coronavirus entdeckt worden sei. Die Swiss National COVID-19 Science Task Force forderte erneut strenge und flächendeckende Massnahmen.

Es war das erste Mal seit dem Zweiten Weltkrieg, dass der Bundesrat längere Zeit mit Notrecht regierte. Die Befugnisse laut Art. 185 der Bundesverfassung erlauben der Landesregierung, unmittelbar zu beschliessen, was sie für notwendig erachtet, um «schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen». Der Bundesrat konnte somit handeln, ohne Parlament, Kantone und Volk einzubeziehen. Mit dem vom Parlament am 25. September 2020 beschlossenen Covid-19-Gesetz wurde die Anwendung von Notrecht beendet und die normale demokratische Kompetenzordnung wieder hergestellt. Gegen das Gesetz und gegen zwei spätere Änderungen des Gesetzes wurde das Referendum ergriffen; in allen drei Volksabstimmungen sprach sich eine Mehrheit der Stimmberechtigten für die Vorlage des Parlaments aus.

Bis zum 15. Juni 2020 waren alle Grenzen für eine Einreise zu nicht absolut notwendigen Zwecken geschlossen. Die vom Bund angeordnete Schliessung aller Geschäfte (ausser Lebensmittel), Märkte, Restaurants, Bars, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe, Schulen, Universitäten und Gotteshäuser sowie die empfohlene Schutzmassnahme, möglichst «zu Hause zu bleiben», wurde in den Medien als «Lockdown» bezeichnet.

Per 1. April 2022 wurde die besondere Lage und damit die letzten Massnahmen des Bundes aufgehoben. Die Kosten der Covid-Impfung für «besonders gefährdete Personen» werden noch bis voraussichtlich Mitte 2024 vom Bund übernommen. Die Kosten der Corona-Tests konnten bis Ende 2022 über die Krankenkassen abgerechnet werden, seit Januar 2023 nur noch auf ärztliche Anordnung.

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