Auge für Auge

Auge für Auge (hebräisch עין תּחת עין ajin tachat ajin) ist Teil eines Rechtssatzes aus dem hebräischen Bundesbuch (Sefer ha-Berit) in der Tora für das Volk Israel (Ex 21,23–25 ):

„[…] so sollst du geben Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme.“

Nach rabbinischer und überwiegender historisch-kritischer Auffassung verlangt der Rechtssatz bei allen Körperverletzungsdelikten einen angemessenen Schadensersatz vom Täter, um die im Alten Orient verbreitete Blutrache illegal zu machen, durch eine Verhältnismäßigkeit von Vergehen und Strafe abzulösen und Gleichheit vor dem Gesetz für Männer und Frauen, Arme und Reiche herzustellen.

Der Rechtssatz wurde in der Kirchengeschichte oft als „Auge um Auge, Zahn um Zahn…“ übersetzt und als Talionsformel (von lateinisch talio, „Vergeltung“) aufgefasst, die das Opfer oder seine Vertreter auffordere, dem Täter Gleiches mit Gleichem „heimzuzahlen“ bzw. sein Vergehen zu sühnen („wie du mir, so ich dir“). Jedoch widerspricht der biblische Kontext und die jüdische Tradition dieser Auslegung.

Beide Auffassungen haben die Religions- und Rechtsgeschichte beeinflusst.

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