Augustverträge
Als Augustverträge bezeichnet man Verträge aus dem Jahr 1866 zwischen Preußen und mehreren nord- und mitteldeutschen Staaten. In erster Linie geht es dabei um das sogenannte Augustbündnis vom 18. August 1866. Es war zum einen ein militärischer Beistandspakt und zum anderen ein Vorvertrag zur Gründung des Norddeutschen Bundes.
Hinzu kamen weitere Verträge aus den Monaten August bis Oktober 1866. Darin schlossen sich Staaten entweder dem Augustbündnis an oder stellten anderweitig fest, dass sie dem zu gründenden Norddeutschen Bund beitreten würden. Das Großherzogtum Hessen (Hessen-Darmstadt) trat nur für seine Provinz Oberhessen bei.
Das Augustbündnis war nur für ein Jahr geschlossen worden. In dieser Zeit sollte der neue Bund gegründet werden. Auf Grundlage des Bündnisses ließen die verbündeten Staaten einen konstituierenden norddeutschen Reichstag wählen. Dieser vereinbarte schließlich mit den Staaten die Verfassung für den Norddeutschen Bund.